Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 14. Die Archive der Zentralstellen des Heeres

125 zeitlicher Grundlage, bei der die Numerierung mit jedem neuen Monat wieder neu mit 1 ff. beginnt, wobei als besonderes Kennzeichen der Kanzlei­organisation dieser Zeit zu beachten ist, daß der Schriftenlauf des HKR. in zunächst zwei, später in drei Kanzleien bearbeitet wird; die eine ist die Expedits-, die zweite die Registraturs-, die dritte, mit eigenen Kanzleibüchern erst seit dem Jahre 1704 vertretene, die J ustizkanzlei. Während man aber unter „Expedit“ für gewöhnlich den Schriftein a u s 1 a u f versteht, hatte die Expeditskanzlei des HKR. gerade umgekehrt den Ein­lauf, die Registraturskanzlei aber den Auslauf an Schriftstücken zu bearbeiten; beide führen eigene Protokolle und Indices, beide haben getrennten Aktenlauf und getrennte Hinterlegung, natürlich auch eigene Aktennumerie­rung. Auch die spätere Justizabteilung führt ihre eigenen Protokolle und Indices, doch sind ihre Akten schon in die beiden anderen Registraturen eingeteilt. Bei der Nachsuche nach einem Forschungsgegenstand bedeutet dies, daß sowohl die Indices des „Expedits“ als auch der „Registratur“ heranzuziehen sind, bei einer Rechtsangelegenheit auch die Justizindices ab 1704. Die Auffindung einer gesuchten Nachforschungssache geschieht in dieser Zeit folgendermaßen: man sucht sie im Index; die beim Schlagwort stehende Zahl verweist auf die Seitenzahl des zugehörigen Protokolls; im Protokoll steht unter der Monats angabe, in dem die Angelegenheit läuft, eine kurze Inhaltsangabe und daneben die Zahl, welche das Schriftstück im Schriftenlauf des betreffenden Monates erhalten hat. Unter diesen beiden Angaben bzw. Kennzeichen von Monat und Zahl ist nun das gesuchte Schrift­stück im Faszikel des betreffenden Jahrganges der betreffenden Expedit- oder Registraturteile zu finden; also z. B.: Expedit 1692 — März — 253. Danach hat auch das Aktenzitat zu erfolgen. Allgemein wird noch bemerkt, daß die Akten dieses Zeitraumes von 1557 bis 1752 stark skartiert sind; um ein Beispiel zu geben, liegen aus den Jahren des dreißigjährigen Krieges nur mehr 8 Fasz. vor, während die Protokolle dieser 30 Jahre doch immerhin 61 Bände zählen. Erst ab 1748 steigt die jährliche Durchschnitts anzahl der erhaltenen Aktenfaszikel von 5 auf 20, ab 1763 auf 40, ab 1767 auf 70, ab 1770 auf über 100 Aktenfaszikel an. Die erhaltenen Akten sind im Protokoll mit einem roten „a“ (später mit „ass“ auch „asserv.“) bezeichnet, d. i. auf­bewahrt. Die skartierten Schriftstücke sind entweder rot durchgestrichen, oder ohne „a“-Vermerk, später findet sich der Vermerk: „cass.“ d. i. ver­nichtet. 2. Periode (1753—1761). Für die ab 1753 einsetzenden Wandlungen sind einerseits die unter MariaTheresia einsetzenden Behördenorganisations­reformen, andererseits auch Kanzleireformen maßgebend; auch innerpolitische Maßnahmen von J o s e p h II. bis zu Eh. Carl wirkten sich bis in die Kanzlei­gebarung aus. In dieser Periode hört die Teilung in Expedit- und Registraturs­akten auf, Einlauf und die dazugehörige Erledigung (Auslauf) werden unter einer Nummer behandelt. Sie heißen jetzt Akten „in publicis“ und es gibt demnach auch keine Expedits- und Registratursprotokolle und -Indices mehr, sondern nur solche „in publicis“; lediglich die Kanzleibücher der Justiz­abteilung sind noch, und zwar jetzt nach Expedit und Registratur geführt. Auch in der Hinterlegung ist eine Reform eingetreten, indem die Akten nicht mehr chronologisch nach Monat und Aktenzahlen, sondern nach Rubriken und in den Rubriken nach Monaten und Nummern hinterlegt werden; das Regi­stratursystem dieser Jahre ist also ein einfaches Rubrikensystem auf chronologischer Grundlage. Die Rubrik 126 vereinigt die Justiz-Akten

Next

/
Oldalképek
Tartalom