Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 12. Die Archive des Allerhöchsten Oberbefehls

109 ste Militärgerichtshof, seit 1853 Oberster Militär-Justizsenat, seit 1881 wie­der Oberster Militärgerichtshof genannt. Aktenbestand bis 1914; — Oberster Militärgerichtshof (nach Reform von 1914) und General-Militäranwalt 1914 bis 1920; — Oberster Landwehrgerichtshof und Landwehr General-Militär­anwalt 1914—1920. 4. Personalakte über Auditore, Justizbeamte, Dolmet­scher, Schriftführer. AB. 60—1—10 und 61—1—11. Verzeichnis: Nach der Rückführung aus der Verlagerung im Jahre 1948 ergab die vorläufige Ordnung einen Bestand von 11.383 vollständigen Faszikeln. Aus den losen Akten wurden 1346 Faszikel gebildet. Die Kartotheken und der Großteil der Register gingen verloren. B. Militär-Gerichtshof 1934—1938 (ÖBH.). Die Akten des 1934 zur Aburteilung in Hochverratsfällen aufgestellten Militär-Gerichtshofes')» der seine Tätigkeit 1936 einstellte (der Weiterlauf in Amnestie- und Gnadensachein erstreckte sich bis 18. November 1938), wur­den im Juni 1949 von der Registratur des Landesgerichtes für Strafsachen, Wien VIII., übernommen. Verzeichnis: Akten und Abtretungsnoten: 3226 (fortlaufende Zahlen 1—3346); 3 MHv.Reg.: Exhibitenprot. 1934, Exhibitenprot. 1935—1938, Namensreg. 1934 bis 1938. C. Fremde Gerichte. Gericht der deutschen 177. Division und das Wehrmacht­untersuchungsgefängnis Wien X. (mit Standorts­arresten). Dieser im Jahre 1945 geborgene und in das KA. gebrachte Aktenbestand fällt als Schriftgut der Deutschen Wehrmachtaus dem Rahmen des österr. KA. und wäre auszuscheiden gewesen. Er wurde jedoch dem Archiv belassen, da seine Bedeutung für die Hinterbliebenen der aus Österreich stammenden ab­geurteilten Wehrmachtsangehörigen und für diese selbst auf der Hand lag. Verzeichnis: Aktenbestand 1939—1945: 173 Fasz., 9 Karteien, 104 Strafsachen­listen, 62 Mappen (Urteile und Korrespondenz), 19 Nachschlagebücher, 27 Mappen Dienstbehelfe. 12. Die Archive des Allerhöchsten Oberbefehls. Einleitung. Die Entscheidungenjiber Krieg und Frieden, über höchste und wichtigste militärische Angelegenheiten standen in Österreich (-Ungarn) bis 1918 dem Herrscher zu; eine gesetzliche Verankerung dieses „Allerhöchsten Oberbefeh­les“ ist in der mit kaiserlichem Patent vom 4. März 1849 veröffentlichten „Reichsverfassung für das Kaiserthum Österreich“ (RGBl. 1850, Nr. 150) enthalten, die im II. Abschnitt „Von dem Kaiser“ im § 15 bestimmte: „Der Kaiser führt den Oberbefehl über die gesamte bewaffnete Macht entweder i) BGBl. 152 von 1934.

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