Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 12. Die Archive des Allerhöchsten Oberbefehls

110 persönlich oder durch seine Feldherren.“ Ebenso das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 (RGBl. 1867, Nr. 145) im Artikel V: „Der Kaiser führt den Oberbefehl über die bewaffnete Macht, erklärt Krieg und schließt Frie­den“, womit § 11 des ungarischen Gesetzartikels XII vom Jahre 1867 über­einstimmte. Der Wirkungskreis des Allerhöchsten Oberbefehls umfaßte dem­nach die Leitung, Führung und Organisation der gesamten Armee und Flotte. Die Ausübung erfolgte auf zwei Wegen: dem durch die Gesetze bestimmten Weg der Staatsverwaltung, für den das Kriegsministerium und die beiden Landesverteidigungsministerien bestanden und die drei Minister, die die ver­fassungsmäßige Gegenzeichnung der kaiserlichen Verordnungen leisteten, und dem zweiten Weg der kaiserlichen Kommandogewalt, bei dem die kaiserlichen Befehle im Wege der Militärkanzlei ohne Gegenzeichnung ergingen und ledig­lich bei Publizierung in den Verordnungsblättern von den Ministern unter­fertigt wurden. Nur die Stellen des engeren Oberbefehls sind im nachstehen­den Inventarabschnitt aufgenommen, das KM. und das LVM. dagegen im Abschnitt der Zentralstellen. In den Militär-Schematismen sind im Abschnitt „Allerhöchster Oberbefehl“ von 1867 bis 1894 die General- und Flügeladju­tanten und die Militärkanzlei des Kaisers verzeichnet; ab 1869 treten noch hinzu: Eh. Albrecht als Armee-Inspektor (1869—1895), der Chef des Ge­neralstabes und die General-Truppen-Inspektoren (1895), Eh. Franz Fer­dinand als „Zur Disposition des A.h. Oberbefehles“ (1898) und schließlich 1909 die Militärkanzlei dieses Erzherzogs. A. Das Archiv des Generaladjutanten des Kaisers und Königs (1867—1918). Die Institution der „Adjutanten“ aller Art, so auch der „Generaladju­tanten“ ist uralt, doch sind von ihr im Machtbereich des Habsburgé r- staates keine geschlossenen Schriftgutbestände vor 1867 erhalten. Politische und persönliche Verhältnisse der Revolutionszeit 1848/49 haben es mit sich gebracht, daß der Erste Generaladjutant des Kaisers und der Armee und Vor­stand der Militärzentralkanzlei des Kaisers zu ungewöhnlicher Machtfülle emporstieg, die sich noch auf seinen Nachfolger übertrug, mit dem Jahr 1866 aber endete. Ab 1867 wurde der Generaladjutant wieder ausschließlich für den Dienst um die Person des Kaisers bestimmt und seine Geschäftstätigkeit hing mit dem Auftreten des Monarchen in der Öffentlichkeit, meist repräsen­tativen Angelegenheiten, zusammen. Ihm waren auch die Sicherheit der Hof­burg und des jeweiligen Hof Lagers an vertraut und das Personal der Kammer des Kaisers unterstellt. Das Archiv enthält den diesbezüglichen Schriftenlauf, ferner Auszeichnungsangelegenheiten von Ausländern, Geschenkverleihungen, Gratulationen, Kondolenzen etc. Die Akten sind geschäftsmäßig mit Registern geführt. Verzeichnis: Akten: 270 Fasz.; Reg.: 90 Bände; 1 Namenskartei über die im Krieg 1914—1918 ausgezeichneten Personen der mit der Monarchie verbündeten Staaten. B. Das Archiv des Chefs des Generalstabes für die gesamte bewaffnete Macht (1808—1919). Eine erste festere Organisation erhielt der an sich sehr weit zurück­reichende Generalstab, als Prinz Eugen ein eigenes Quartiermeisteramt bildete, das Ende des 17. Jhdt. aktenmäßig nachweisbar ist und 1725 ein für

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