Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 2. Niederösterreichische Herrschaftsakten (zirka 1500-1749)

2. Niederösterreichische Herrsehaftsakten 7 2. Niederösterreichische Herrschaftsakten (zirka 1500—1749) Die „Niederösterreichischen Herrschaftsakten“1) sind im wesentlichen ein altes, noch in der Registratur der n. ö. Kammer und der Hofkammer entstandenes Selekt aus den Akten dieser beiden Stellen. Sie umfassen räumlich die Länder Österreich oh und unter der Enns sowie die auf burgenländisch­ungarischem Boden liegenden, damals zum niederösterreichischen Kammergut zählenden Herrschaften. Zeitlich greifen die „Herrschaftsakten“ vielfach bis in die Zeit Maximilians I. zurück, mit Urkundenabschriften sogar bis ins 14. und 15. Jahrhundert. Gegenständlich umfassen sie vornehmlich den aus der Verwaltung landesfürstlichen „Kammergutes“, seiner „Herrschaften“ und „Ämter“, erwachsenen Aktenniederschlag und haben von daher auch ihre Bezeichnung erhalten. Unter den hier vorfindigen Herrschaften stehen die des landesfürst­lichen Kammergutes, wie natürlich, in der ersten Reihe. Ihre Verwendung als Grundlage für landesfürstliche Kreditoperationen, ihre Verpfändung (die an ihrem Kammergutscharakter nichts änderte), bedingte ihre immer wieder einmal den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßte Einschätzung. Die Akten dieser kommissionellen Überprüfungen — „Bereitungen“ nannte man sie —, die Anlaß wurden für Richtigstellung und Neuanlage von Urbarien, für die erneute Festlegung entfremdeter herrschaftlicher Rechte und ver­gessener Untertanspflichten, enthalten mit ihren zahlreichen Beilagen, wie Urbaren, Rechnungen, Steuer- und Zehentlisten, Grenzbeschreibungen, Ungeld- und Mautregistern, Schloßinventaren u. dgl. m., ein reiches, für die Rechts­und Wirtschaftsgeschichte der Grundherrschaften außerordentlich aufschluß­reiches Material. „Da die meisten Kammergutsherrschaften zwischen 1575 und 1625 verkauft wurden“, reichen diese Akten zumeist nur bis in diese Zeit. Des weiteren findet sich hier der Niederschlag der über „Rebellengüter“, konfiszierte Adelsgüter, geführten Verhandlungen. Da diese Herrschaften in der Regel bald nach ihrer Einziehung verkauft wurden, ist das sie betreffende Material meist wenig umfänglich, geht es kaum über die bei der Hindanngabe notwendigen Aufnahmen ihrer Einkünfte und Berechtigungen und die Ordnung der Schulden des Vorbesitzers hinaus. Gleichfalls im allgemeinen nicht sehr zahlreich sind die auf landesfürst­liche Lehen bezüglichen Aktenstücke. „Es handelt sich vorwiegend um kleinere Rittergüter (Edelmannssitze und Freihöfe), auch einzelne Rechte und Gülten (Wildbann, Zehenteu. ä.),die zu freieigenen Herrschaften gehören“.2) Zahlreicher sind die meist kleinen Konvolute über einzelne Orte: dem Vize­dom in Österreich unter der Enns unmittelbar unterstellte Märkte und Dörfer, zerstreute Untertanen (Grund- und Vogtholden) und Untertanen der landes­fürstlichen Pfarren. „Doch scheinen in jüngerer Zeit auch einzelne Orte betreffende Aktenstücke und kleinere Aktengruppen von den Sonderlegungen der Herrschaften, zu denen sie gehören, getrennt, und in alphabetischer Folge in diese Reihe eingeordnet worden zu sein“. 3) Ferner liegen hier Akten über 1) Dazu O. Brunner, Das Archiv der Niederösterreiehischen Kammer und des Vize­doms in Österreich unter der Enns und seine Bedeutung für die Landesgeschichte. (In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich und Wien. N. F. XXIX/1944—1948, S. 152 ff.) 2) Ebendort, S. 154. 3) Ebendort, S. 154.

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