Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 66. Sanitätsakten (1730-1762) - 67. Kredit- und Staatsschuldenakten (1757-1820)
67. Kredit- und Staatsschuldenakten 163 zuwendete1); sie wurde dann auch durch die Reform des Jahres 1765 nicht berührt 2) und fand erst mit der Neuorganisation der zentralen Verwaltung im Jahre 1801, welche die Hofkammer, den Bankó und die Kommerzstelle mit der Hofkanzlei zusammenlegte und nur die „Finanz- und Kreditangelegenheiten“ außerhalb ließ, für die eine „Geheime Credit-Direction“ eingerichtet wurde 3), ihr Ende. Der 177 Faszikel zählende Aktenbestand ist, wie die nachstehende Übersicht ausweist, nach Materien unterteilt und wird durch die 54 Bände umfassenden Register (Protokolle mit beigebundenen Indizes) erschlossen; die kaiserlichen Entschließungen sind bücher“ gesammelt. Interessenschulden und Pferdesteuer 1763 bis 1801 (2 Fasz.) Akzisen und andere Aufschläge 1763—1801 (1 Fasz.) Erbsteuer 1764—1801 (1 Fasz.) Kautionen und Kupferamtskapitalien 1764 bis 1801 (9 Fasz.) Militär-Assekuranzscheine 1764—1773 (2 Fasz.) Ständische Darlehen und Kreditwesen 1763 bis 1801 (38 Fasz.) Frankfurter Darlehen 1778—1801 (3 Fasz.) Niederländische Darlehen 1764—1801 (3 Fasz.) Holländische Darlehen 1764—1801 (5 Fasz.) Genuesische Darlehen 1763—1801 (6 Fasz.) Schweizer Darlehen 1763—1801 (2 Fasz.) Mailändische und andere italienische Darlehen 1763—1801 (6 Fasz.) Ungarische und siebenbürgische Darlehen 1763—1801 (7 Fasz.) Kameral-Schuldensysteme 1766—1801 (zwei Fasz.) Rechnungs- und Kassenwesen 1763—1801 (6 Fasz.) Amts- und andere Auslagen 1764—1801 (6 Fasz.) in den sechs Bänden „HofresolutionsKasernen, Zuchthäuser und Militärgebäude 1773—1801 (1 Fasz.) Verlagsgelder für die Kameralschuldenfonds kassen 1764—1801 (8 Fasz.) Hofstaatsauslagen 1765—1780 (1 Fasz.) Militärerfordernisse 1766—1801 (17 Fasz.) Festungsbauerfordernisse 1766—1801 (ein Fasz.) Bankozettel- und Kuponsfabrikation 1769 bis 1801 (1 Fasz.) Fries- und Boasische Darlehen 1779—1801 (1 Fasz.) Supererogata 1766—1779 (1 Fasz.) Staatsbilanzen und Inventarien 1766—1801 (1 Fasz.) Ausländische alte Schuldenforderungen und Darlehen 1765—1801 (2 Fasz.) Inländische alte Schuldenforderungen und Darlehen 1764—1801 (3 Fasz.) Kriegssteuer 1788—1801 (31 Fasz.) Gold- und Silberdarlehen 1793—1801 (zwei Fasz.) Stiftungen 1766—1801 (5 Fasz.) Klassensteuer 1799—1801 (1 Fasz.) Vorschläge wegen Errichtung einer Börse (1 Fasz.) c) Kredit-Hofkommission (1796—1820) Nach dem Tode Leopolds II. stellte Franz II. in der zentralen Verwaltung den Zustand, wie er unter Joseph II. bestanden hatte, wieder her: mit Handschreiben vom 13. November 1792 ordnete er die Zusammenlegung von Hofkanzlei und Hofkammer an. Aber schon 1797 wurden aus diesem „Directorium in cameralibus der hungarisch-siebenbürgischen und der deutschen Erbländer wie auch in publico-politicis dieser letzteren“, die Finanzen neuerlich 0 In dem Vortrag vom 2. April 1765, der die von der Kaiserin dann approbierten Grundsätze der neuen Reform bereits enthielt, heißt es: „daß so lange, als seine Mt. der kayser den wichtigen gegenständ der Staatsschulden, wie bishero mit ergiebigsten vortheilen geschehen, zu besorgen geruhen werden, diese allerhöchste Verwaltung umsomehr abgesondert bleiben solle, als selbe dem hauptwesen des systems zu gar keinen abbruch gereichet“. (Ö. Z. V. II/3, S. 237 ff.) 2) Ö. Z. V. II/3, S. 258. 3) Huber-Dopsch, Österreichische Reichsgeschichte, S. 305 f.