Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 66. Sanitätsakten (1730-1762) - 67. Kredit- und Staatsschuldenakten (1757-1820)
164 67. Kredit- und Staatssehuldenakten herausgelöst1). Durch Handschreiben vom 2. September wurde wieder eine selbständige Finanzstelle geschaffen und der provisorischen Leitung des Grafen Franz Saurau unterstellt, dem auch die Handelsangelegenheiten der deutschen Erbländer und der Länder der Stephanskrone zugewiesen wurden 2). Bereits am 14. Oktober 1797 wurde Saurau endgültig zum Finanzminister und Hofkammerpräsidenten ernannt. Innerhalb der neuen Finanzzentralstelle nun ging man schon bald daran, „die geschäfte des Staatskreditwesens wegen ihrer grösseren Wichtigkeit und nothwendigen geheimhaltung von den übrigen geschäften der hofkammer abzusondern und die daraus entstehenden bearbeitungen nicht in dem allgemeinen expedite der einsicht so vieler kanzley- und registratursbeamten auszusetzen“. Man gab „also dem finanz- und kassa-departement ein eigenes exhibiten-protokoll, expedit und registratur in beziehung auf die kredit- geschäfte, wo die einlaufenden aktenstücke aufgenommen, geschrieben und aufbewahrt, folglich auch die zu solcher organisirung unentbehrlichen Vormerkbücher geführet“ wurden 3). Für diese besondere Abteilung innerhalb der Hofkammer wurde schon 1798 die Bezeichnung ,,Finanzhofkommission“ üblich; ihre Akten eröffnen die lange Reihe der Faszikel des unter dem Namen „Kredit-Hofkommissions-Akten“ zusammengefaßten Bestandes. Der Reformversuch des Jahres 1801, der eine neuerliche Vereinigung der politischen Verwaltung, der Justiz und des Finanzwesens brachte, berührte die Agenden der „Finanzhofkommission“ nur insoweit, als sie jetzt vollständig sondergestellt und einer eigenen „geheimen Credit-Direction“ unter Leitung des dirigierenden ersten Staatsministers, Grafen Kollowrat, anvertraut wurden4). Bereits im nächsten Jahr 1802 mußte man aber diese überspannte Konzentration auflockern und für die Verwaltung „aller Staats-Wirtschaftszweige der ganzen Monarchie“ eine Hofkammer und Banko-Deputation bestellen, der auch die „Kredithofkommission“ untergeordnet wurde5 6). Es bedeutete dann keine wesentliche Änderung, als „1813 zuerst provisorisch, 1816 definitiv ein eigener Finanzminister ernannt wurde, welchem der Kaiser die Leitung der Kreditinstitute und Kreditoperationen, die Entwertung der Staatsvoranschläge und die Verhandlungen über die Grundsätze wie die Bestimmungen der Grund-, Erwerb-, Personal- und Klassensteuer übertrug“. Er führte auch die Oberaufsicht über die einem Präsidenten unterstellte Hof0 Huber-Dopsch, Österreichische Reichsgeschichte, S. 304 ff. 2) Vgl. hiefür und für das folgende A. Beer, Die Finanz Verwaltung Österreichs 1749—1816. (MIÖG., 15. Bd„ S. 305 ff.) 3) Vortrag Sauraus vom 19. Jänner 1798. Kreditakten Z. 453 ex 1798, Faszikulatur 14 B 1, Fasz. Nr. 652. 4) Huber-Dopsch, a. a. O., S. 305 f. — Die Agenden der „geheimen Credit-Direction“ umfaßten folgende Gegenstände (Note Kolowrats an Erzherzog Karl vom 24. Juni 1801, Kreditakten Z. 3913 ex 1801, Faszikulatur 14 B 1, Fasz. Nr. 653): „die herbeischaffung der außerordentlichen gelderfordernisse und deren anweisung. die geldrimessen, gold- und Silbereinkäufe, dann Wechseloperationen. die leitung des kreditwesens, sofort in- und ausländische anlehen, dann kapitalsrück- zahlungen. dio geschäfte in bezug auf die bankzetteln und die Oberleitung des münzwesens, sowie die bestimmung über die freilassung oder beschränkung der geldausfuhr. die börse und alle geheimen einlösungsoperationen. die berichtigung der alten militärschulden und, was auf deren liquidierung bezug hat. die naturalieneinkäufe im in- und auslande, dann die landeslieferungen für das militär, insoweit es sich um deren bezahlung handelt.“ 6) Ebendort, S. 306. — Kreditakten Z. 6 vom 26. August 1802, Faszikulatur 14 B 1, Fasz. Nr. 653.