Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 66. Sanitätsakten (1730-1762) - 67. Kredit- und Staatsschuldenakten (1757-1820)
162 67. Kredit- und Staatsschuldenakten Fasz. 27 Ständische überflüssige Zahlungsobligationen, Ablösung bei den niederösterreichischen Ständen (1761—1769) 28 Miscellanea 29 Protoeolla exhibitorum et resolutionum der Ständischen Kreditdeputation (1761 bis 1769) 30 Ratsprotokolle der Ständischen Kreditdeputation (1761—-1765) 31 Antizipationswesen in den niederländischen, deutschen und ungarischen Provinzen (1760) 32 Antizipation oder Darlehen der Tiroler Kameralkassa zur Reparierung der ruinierten Straßen von 300.000 f. (1757) 33 Akten über die neue Kreditoperation und Ständische Kreditobligationen der vereinigten böhmischen und österreichischen Lande 33/A Kupferamtsobligationen (1758—1762) b) Staats-Schulden-Akten (1763—1801) Die Sonderlegung der „Expeditionen in Staatsschuldensachen“, die stets in den Bereich der obersten Finanzstelle (Hofkammer, Directorium) gehört hatten, steht in engem Zusammenhänge mit der Reform der Zentralverwaltung von 1761. Schon zu Ende des Jahres 1760 war eine eigene Hofkommission „zu Verfassung eines haubt-finanz-systematis und besorgung der gesamten schulden des k. k. aerarii“ unter dem Präsidium des Grafen Rudolph Chotek niedergesetzt worden, deren Vorschläge aber über die engen Grenzen organisatorischer Verbesserungen und Feststellung möglichster Ausgabsbeschränkungen nicht hinaus kamen1). Die nicht auf praktische Ziele, sondern auf ein mehr theoretisches Erfassen der vorliegenden Probleme abgestellten Aufgaben dieser Kommission gingen dann an die drei durch die Reform von 1761 geschaffenen Finanzhofstellen über 2). Die mit der Schaffung einer Generalkassa und einer Hofrechenkammer und mit der Erneuerung der Ministerial- bankodeputation und Hofkammer notwendig gewordene Verteilung der Finanzagenden auf mehrere Stellen aber brachte das gesamte Kreditwesen und damit folgerichtig die tatsächliche Bearbeitung aller Fragen des Staatsschuldenwesens an den Grafen Hatzfeld, der die Präsidien der Ständischen Kreditdeputation, des Bankó und der Generalkassa in seiner Hand vereinigte 3), wenn auch Hofkammer und Hofrechenkammer vor der Durchführung einschneidender Maßnahmen um ihre Meinung anzugehen waren. Daß die Absonderung der „Staatsschuldenakten“, trotzdem die organisatorische Bindung der einschlägigen Kompetenzen an Hatzfeld als Präsidenten der Generalkassa bereits im Dezember 1761 erfolgte, erst zwei Jahre später (September 1763) durchgeführt wurde, erklärt sich mit den Schwierigkeiten, denen die Reform von 1761 allenthalben begegnete. Auch bot wohl erst die Herstellung des Friedens die Möglichkeit, „einen klaren Einblick in die Einnahmen und Ausgaben des Staates“ und damit die Grundlage für eine gesunde Schuldenpolitik zu gewinnen4). Begünstigt wurde die Sonderstellung des Schuldenwesens wohl noch durch den Umstand, daß Franz I., der Gemahl Maria Theresias, diesem Zweige des Finanzwesens seine tätige Fürsorge !) Ö. Z. V. II/3, S. 164. 2) Handschreiben vom 8. März 1762; ebendort II/3, S. 177 ff. 3) Handschreiben vom 23. Dezember 1761; ebendort II/3, S. 194 ff. 4) Vgl. A. Beer, Die Staatsschulden und die Ordnung des Staatshaushaltes unter Maria Theresia. (A. Ö. G., 82. Bd., S. 70.)