Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 38. Galizische Hofkommission (1772-1776) - 39. Italienische Hofkommission (1796-1813)

38. Galizische Hofkommission — 39. Italienische Hofkommission 141 Abt. 52 Personal- und Besoldungsstand (1762 bis 1771) 53 Tabakgefälls-Verpachtung (1762 bis 1771) 54 Agenda der Hofstellen (1762—1771) 55 Theatral-Auslagen (1762—1771) 56 Quinquennal-Kollekte (1762—1768) 57 Kameral-Systeme, Hof- und Kameral- Quote, Lehenquartgelder (1762—1771) 58 Besoldungen und Pensionsverbote (1762—1771) 59 Remunerationen und Quartiergelder (1762—1771) 60 Kassavisitationen und Malversationen (1763—1771) 61 Nobilitationen und Standeserhöhungen (1762—1771) Abt. 62 Almosengelder und Gnadengaben (1762—1772) 63 Absolutorien und Rechnungs-Gegen- richtigkeiten (1762—1770) 651) Rekruten-Bonifikation und Werbungs­gelder (1762—1766) 66 Naturallieferungen und Proviant­dispositionen (1762—1778) 67 Löwel Honig, Proviantlieferung (1762) 68 Pensionen (1762—1771) 69 Extraordinäre Auslagen (1762—1771) 70 Lotterien (1763—1771) 71 Zucht- und Arbeitshäuser, Versatz­ämter (1762—1771) 72 Kontumaz und Sanitätssachen (1762 bis 1771) 106 Faszikel, 14 Bücher. 38. Galizische Hofkommission (1772—1776) Als zentrale Verwaltungsstelle für die 1772 an Österreich gekommenen Königreiche Galizien und Lodomerien hatte zuerst die Staatskanzlei fungiert, bis Maria Theresia mit Handbillett vom 7. Jänner 1774 diese Agenden einer galizischen Hofdeputation unter dem Vorsitz des Grafen Eugen Wrbna über­trug. Wrbna führte sie bis zu ihrer Auflösung 1776. Damals wurden mit Handbillett vom 27. April die kameralen Agenden der Hofkammer über­tragen 2). Die Hof kammer erhielt auch die kameralen Akten der Hofdeputation, die hier erst registriert und in die bis heute festgehaltene Einteilung gebracht wurden. 18 Faszikel, 3 Bücher. 39. Italienische Hofkommission (1796—1813) Durch die Abtretung der Lombardei an Frankreich im Frieden von Campo Formio (1797) hatte die 1793 als Nachfolgerin des italienischen Departements der Staatskanzlei aufgestellte italienische Hofkanzlei ihr Verwaltungsgebiet verloren; gleichzeitig aber war ihr durch den Anfall der Gebiete der ehemaligen Republik Venedig in Italien (Stadt und Terra ferma), Istrien und Dalmatien eine Fülle neuer Agenden erwachsen3). Die Kompetenz dieser auch als italienische Hofkommission bezeichneten Hofstelle erfuhr im Jahre 1803 eine starke Einschränkung dadurch, daß die Finanz- und Justizagenden dieser Stelle an die Hofkammer, bzw. Oberste Justizstelle abgegeben wurden. Der Übergang der kameralen Agenden der italienischen Hofkanzlei an die Hofkammer machte auch die Übernahme der alten Kameralakten bis 1796, [) Abteüung 64 fehlt. 2) Ö. Z. V. II/3, S. 295 ff. s) Vgl. J. K. Mayr, Zur Geschichte der italienischen Hofkánzlei. (MIÖG., 11. Erg. Bd., S. 662 ff.) 12 Publikationen des Österr. Staatsarchivs

Next

/
Oldalképek
Tartalom