Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 33. Postakten (16. bis 18. Jahrhundert)

33. Postakten 133 1526 bis 1764 bei verschiedenen Behörden (Hofkammer, n. ö. Kammer, Directorium) entstanden, nach dem Betreffgrundsatz hier zusammengetragen worden sind; denn namentlich für das 16. und 17. Jahrhundert wurden weit­gehend alle leicht auffindbaren Stücke (nicht bloß Generalien) über das Post- und Botenwesen in den habsburgischen Erbländern, sowie auch die viel weniger zahlreichen die Post im Reiche betreifenden Akten gesammelt und als Sonderbestand aufgestellt, der rein chronologisch geordnet ist und über ursprüngliche Behelfbücher nicht verfügt. Der letzte Faszikel enthält Akten­stücke (großenteils innerösterreichischer Provenienz) zur Geschichte der Errichtung einer österreichischen Postanstalt in Venedig und deren Besetzung aus den Jahren 1587—1700, die in dieser Zusammenstellung 1824 an das Hofkammerarchiv gelangt sind. 27 Faszikel, 4 Bücher. 2. Post-Hofkommissions-Akten Im Nachhang zur großen 1749 durchgeführten Reform wurde mit Reskript vom 14. Jänner 1750 x) das „post-regale und die manipulation desselben“, bisher (seit 1743) dem Hof- und Staatskanzler Corfiz Anton Grafen Uhlfeld bis auf die ins „pecuniale“ einschlagenden Angelegenheiten, die zur Hof­kammer ressortierten, unterstellt * 2), um es „in eine bessere verfass- und ein- richtung zu versezen“, dem Directorium in publicis et cameralibus zugeteilt; nur hinsichtlich „dessen, so die geheime correspondenz und staats-angelegen- heiten belanget“, blieb die Kompetenz der Staatskanzlei aufrecht. Ein 1755 vom Grafen Johann Wenzel von Paar mit einem Pachtvorschlag unternommener Versuch, „sich und seine nachkommenschaft in die ... seinen voreitern huld­reichst verliehene activität eines obristen hof- und general-erblanden-post- meisters sich hinwiderumen einzuschwingen“, führte zu einer administrativen Veränderung. Die Pachtung wurde zwar abgelehnt, um aber dem Grafen doch auch entgegenzukommen, richtete man eine dem Directorium unter­gebene „subdelegierte“ Hofkommission zur Bearbeitung der Postsachen ein, die mit 1. November ihre Tätigkeit begann und zu deren Präsidenten Graf Paar ernannt wurde3). Die Reform von 1761, die in der Zerschlagung des Direc- toriums gipfelte, Heß die Hofkommission in ihrem Bestände unberührt, kompli­zierte aber den Geschäftsgang, indem nunmehr „post- und botensachen“ der Hofkanzlei zugewiesen wurden, die „concertanter mit der commerzienstelle“ vorzugehen hatte, das „diesfällige oeconomicum“ aber den Finanzstellen zugewiesen wurde 4 5). An die Stelle der Unterordnung unter das Directorium war die Abhängigkeit von mehreren Hofstellen getreten 6 *). 1765 brachte der letzte große theresianische Reformversuch das Postwesen zur Hofkammer, die nur in gewissen Belangen im Einvernehmen mit der Hofkanzlei vorzugehen hatte8). Die Hofkommission selbst bestand weiter und wurde erst 1783 aufgehoben. *) Fasz. 12/3, 1 ex januario 1750. 2) Vgl. dazu und zum folgenden E. Effenberger, Geschichte der österreichischen Post (Wien, 1913), S. 63 ff. 3) Fasz. 12/1, 1 (12/1, la) ex octobri 1755. 4) Ö. Z. V. II/3, S. 140. — Fasz. 12/1, 1 ex junio 1762. 5) Inwieweit die Hofkammer in Aktivität zu treten hatte, weist Sign. 9 des Bestandes Camerale aus. o) Ö. Z. V. II/3, S. 273.

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