Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 32. Österreichisches Camerale und „Anhang“ (1762-1820)
32. Österreichische Camerale 129 R Reiselizenzen K Kontrabande und Strafen S Salzkontrabande M Münzsaehen T Taxsachen R Remunerationen Z Zollabgaben S Stempelung der Waren G Gebäude, eingelöste und verkaufte M Magazinsbeköstigungen K Konduitlisten P Postsachen M Merkantiltabellen R Reisepartikularien R Rechnungsmängel K Kontumazwesen S Substitutionen M Manipulationssachen z Zollborgungen K Kassasachen A Amtsauslagen B Bilanzen 33 Faszikel, 5 Bücher. 8.—11. Varia Referatskonzepte, unerledigte Vorträge, Präsidialvortragskonzepte. 49 Faszikel. 32. Österreichisches Camerale (1762—1820) Der Bestand „Oesterreichisches Camerale“ umfaßt die aus der Verwaltungstätigkeit der Hofkammer in den österreichischen Ländern seit dem Jahre 1762 hervorgegangenen Akten. Den Ausgangspunkt für diese Tätigkeit bildet die Aufhebung des Directoriums in publicis et cameralibus und die Wiederbetrauung der Hofkammer mit der Bewirtschaftung der Finanzen in den österreichischen Ländern, welche sie bei der Haugwitzischen Neuordnung an das Directorium hatte abgeben müssen. Die Wiederherstellung der Kammer erfolgte mit Handschreiben Maria Theresias vom 23. Dezember 1761 1). So setzt der Bestand ,»Camerale“ mit 1762 ein und reicht im Hofkammerarchiv bis zum Jahre 1820, die Fortsetzung bis 1848 verwahrt das Finanzarchiv. Die zeitweise Vereinigung der finanziellen mit den politischen Geschäften in einer Stelle unter Joseph II. und Franz II. (I.) (Vereinigte Hofstellen, Directorium) hat in der Struktur der „Cameral1‘-Registratur keine Spuren hinterlassen. Hingegen wirkt sich der Umstand, daß die Akten über die Verwaltung jener österreichischen Gefälle, die noch 1762 der Wiener Stadtbank verpfändet waren — und das war ihre überwiegende Mehrheit —, in die Registratur der Ministerialbankodeputation als der staatlichen Aufsichtsbehörde der Stadtbank gekommen sind, sehr stark auf den Umfang der entsprechenden Abteilung des Bestandes „Camerale“ aus. Im Großen gesehen, sind die im sogenannten „Camerale“ vereinigten Aktengruppen weniger aus der zentralen Bewirtschaftung des Einnahmewesens, aus der Bemühung um eine wachsende Ergiebigkeit der Gefälle 2), als aus der Aufsicht auf das Ausgabewesen, aus der Verteilung der Steuereingänge auf die verschiedenen Zweige der Hof- und Staatsverwaltung hervorgegangen. Die Akten über die Gefällseingänge und über die Maßnahmen zur Hebung der Ergiebigkeit der einzelnen Steuerquellen sind in diesen Jahren zumeist in der Abteilung „Bancale“ vereinigt und es ist für diese Zuweisung gleichgültig, ob der „Banko“ die Fiktion seiner Unabhängigkeit von der staatlichen Finanz Verwaltung (wie etwa 1762) noch aufrechtzuerhalten vermag oder ob die ihn leitende !) Ö. Z. V. II/3, S. 168. 2) Die zentrale Verwaltung der direkten Steuern, des sogenannten „Contributionales“, oblag der Hofkanzlei, der politischen Zentralstelle.