Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)

Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 32. Österreichisches Camerale und „Anhang“ (1762-1820)

130 32. Österreichische Camerale Ministerialbankodeputation — wie in den theresianischen Spätjahren — bereits mehr oder weniger offenkundig zu einer Abteilung der Hofkammer geworden ist. Wenn nun aber auch zusammenfassend die Bezeichnung „Bancale“ für bestimmte Aktengruppen seit dem Aufhören der Gefälls- verpfändung an die Wiener Stadtbank und dem Aufgehen der „Banko“- Verwaltung in der allgemeinen Finanz Verwaltung der Hofkammer nur mehr eine historische Erinnerung darstellt, so hatte sich doch die Gleichsetzung von „Banko“ mit „Gefälle“ im Laufe der Jahrzehnte so eingebürgert, daß man auch weiterhin bei dieser Teilung der Registratur in eine kamerale und eine bankale Abteilung nicht nur verblieb, sondern diese Scheidung sogar noch verallgemeinerte, z. B.: die Akten der zentralen Verwaltung des Tabakgefälles sind für die Zeit von 1762 bis 1800 in der Faszikulatur 12 des Bestandes „Camerale“ vereinigt; daraus kann man abnehmen, daß das Tabakgefälle als ein nicht an den Banko verpfändetes Gefalle von der Hofkammer betreut wurde; trotzdem aber und ohne daß eine organisatorische Änderung dazu Anlaß gegeben hätte, gelangen diese Akten seit 1801 wie die meisten anderen Gefällsakten in die Gefalls(Bankal)registratur der Hofkammer. Ähnlich ist aus der Tatsache, daß die Akten der Faszikulatur 7, Maut- und Ungeldwesen Tirols, von 1762 bis zur Abtretung Tirols 1805 im „Camerale“ laufen, die „Freiheit“ dieser Gefälle zu erschließen; gleichwohl gehen auch sie nach der Rückgabe Tirols an Österreich 1814 an die bankale Abteilung der Registratur über. Die Abteilung 6 des „Camerale“ enthält Ausseer Salzakten von 1762 bis 1766; das scheint merkwürdig, denn die Erträgnisse des Salzkammergutes bildeten damals ein Hauptgefalle des Bankos. Aber diese Anomalie erklärt sich rasch: es gab 1762—1766 eine Untersuchungshof kommission zur Abstellung von Unzukömmlichkeiten im Salzkammergut, die der Aufsicht der Hofkammer unterstellt war, und die Faszikulatur 6 des „Camerales“ enthält lediglich die aus der Korrespondenz mit ihr erwachsenen Akten. Die Maut- und Salzagenden Galiziens, gesammelt in den Faszikulaturen 7, 8 und 9, sind von der Galizischen Hofkommission 1776 an die Hofkammer gekommen und gehen daher in die kamerale Registratur ein; 1801 werden dann aber auch diese Akten, ohne daß irgend eine Änderung in den Zuständigkeiten der Stelle erfolgt wäre, von der sie stammen, „bankal“ registriert. Klare eindeutige Voraussetzungen für die Zuweisung der Akten an das alte bankale oder kamerale Registraturdepartement hat erst die 1816 erfolgte Zweiteilung der Agenden der Hofkammer geschaffen, die die Behandlung der Einnahmen einem Gefalls- und der Ausgaben einem Kameralsenat zuwies 1). 2285 Faszikel, 215 Bücher. österreichisches Camerale Abt. 1 Hofkammer (49 Fasz.) 2 Hofkammerarchiv (3 Fasz.) 3 Reichshofrat- und Reichskanzlei (5 Fasz.) 4 Gesandtschaften (20 Fasz.) 5 Hofstellen (58 Fasz.) 6 Gmundener und Ausseer Salz- kommission (8 Fasz.) 7 Mautwesen, Taz und Ungeld, Trank­steuer in Tirol (94 Fasz.) Abt. 8 Salzwesen in Tirol (90 Fasz.) 9 Postwesen (281 Fasz.) 10 Pensionen und Gnadengaben (411 Fasz.) 11 Tax- und Arrhawesen (210 Fasz.) 12 Tabakwesen (87 Fasz.) 13 Fiskale, Kammerprokuratoren und Verlassenschaften (35 Fasz.) 14 Rechnungen und Kassenwesen (38 Fasz.) l) Vgl. die Einleitung zum „Bancale“.

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