Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 31. Bankal-Akten (1703-1820)
118 31. Bankal-Akten nahm dem alten Institute das ganze Vertrauen. Und es ist bezeichnend für die enge Verflochtenheit des Wiener Stadtbanko, d. h. der Ministerialbanko- deputation mit der staatlichen Finanzverwaltung der Hofkammer, daß, als im Jahre 1816 eine gründliche staatsfinanzielle Sanierung in Angriff genommen wurde und an die Stelle der Wiener Stadthank die privilegierte Nationalbank trat, die als Aktienbank auf ganz anderen Grundlagen fußte wie ihre Vorgängerin, die Agenden der Ministerialbankodeputation vom Gefälls- und Kameral-Senat der neu organisierten „allgemeinen Hofkammer“ übernommen werden konnten, ohne daß diese finanzgeschichtliche Wende im äußeren Bild der Hofkammerregistratur überhaupt zum Ausdruck kommt1). Der Bestand „Bankal-Akten“ stellt sich somit als der Niederschlag der Tätigkeit der Ministerialbankodeputation und d. h. wieder der Leitung der Wiener Stadtbank dar. Er umfaßt drei große Reihen mit zusammen 2624 Faszikel: „Bancale“ (Teilbestand 1) 1703—1764 (479 Faszikel), das nach Ländern geordnete „Bancale“ (Teilbestand 5) 1765—1796 (1286 Faszikel) und das „neuere Bancale“ (Teilbestand 6) 1797—1820 (859 Faszikel). Die beiden Schnittlinien von 1764/65 und 1796/97, die den Gesamtbestand in drei ihrer inneren Einteilung nach verschiedene Gruppen gliedern, haben kaum eine Beziehung zur inneren Geschichte der Stadtbank; denn wenn auch 1765 eine Neuordnung der Zentralfinanzverwaltung erfolgte, die den Bankó insofern berührte, als Graf Hatzfeld zu dem Präsidium der Bankodeputation jetzt auch das der Hofkammer erhielt, so besteht doch zwischen dieser Reform und der Umorganisation der Registratur des Bankó schon deshalb kaum ein Zusammenhang, weil die Verwaltungsreform erst im Mai 1765 zur Durchführung gelangt, während die Bankalregistratur schon seit dem 1. Jänner dieses Jahres in der neuen Ordnung eingerichtet ist 2), und die mit 1. Jänner 1797 einsetzende Abänderung in der Registratur des Bankó bleibt gleichfalls ohne Gegenstück in der Geschichte der Verwaltung, da die Herauslösung der Finanzen aus dem „Directorium“ und die Bestellung eines eigenen Finanzministers in der Person des Grafen Saurau erst im Herbst dieses Jahres erfolgte 3). Das Unterscheidende der drei Hauptgruppen der „Bankal-Akten“ liegt somit ausschließlich in der registratursmäßigen Aufgliederung: die erste bis 1764 reichende Gruppe ist rein chronologisch geordnet, die zweite, die die Jahre 1765—1796 umfaßt, ist nach Ländern bzw. einzelnen Unternehmungen und Ämtern und innerhalb dieser wieder nach Materien eingeteilt, während die dritte (1797—1820) an Stelle dieser doppelten Unterteilung die einfache nach Materien setzt. Für jeden dieser drei Teilbestände, deren inhaltliche Spannweite aus der nachstehend abgedruckten Übersicht hervorgeht, sind vollständige Reihen von Protokollen und Indizes vorhanden. Die sogenannten „Geheimen Bankal-Akten“ (Teilbestand 2), die sich über die Jahre 1764—1774 erstrecken, stellen sich als Sonderführung verschiedener, durchaus nicht nach einem einheitlichen Prinzip zusammengefaßten Bankal- Gegenstände dar. Die Einrichtung und Bestimmung dieser Sonderführung ist aus den vorhandenen Akten nicht zu klären; möglicherweise sollte auf Grund einer wohl nur mündlich ergangenen Weisung damit eine Art Präsidialregistratur aufgebaut werden zur Geheimhaltung verschiedener Geschäfte, wie 1) Hofkammerpräsidialakten, Nr. 573 ex 1816. — Über die Gründe der Fortsetzung des Bestandes „Bancale“ über 1815 hinaus vgl. die Einleitung zu dem Bestand „Österreichisches Camerale“, S. 129 f. 2) Ö. Z. V. II/3, S. 254 ff. 3) A. Beer, Die Finanz Verwaltung Österreichs 1749—1816. (MIÖG., 15. Bd., 1894, S. 305.)