Inventare Teil 7. Inventar des Wiener Hofkammerarchivs (1951)
Die Bestände des Wiener Hofkammerarchivs - 31. Bankal-Akten (1703-1820)
31. Bankal-Akten 119 Anleiheverhandlungen, finanzieller Transaktionen von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses, obgleich hier auch viele Stücke liegen, deren Sekretierung heute kaum mehr verständlich ist. Die 11 Faszikel zählende Gruppe ist nach Betreffen gelegt und durch einen Protokollsindex erschlossen. Zu den „Geheimen Bankal-Akten“ wurden immer auch die zwei Faszikel „AltQ Kriegl’sche Akten“ (Teilbestand 4) gerechnet. Es sind Stücke verschiedensten Inhaltes, die der Hofsekretär und Registrator (später Registratursdirektor) Karl Joseph Kriegl offenbar aus praktischen Gründen bei Händen behalten hatte und am 3. Jänner 1795 als geschlossene Sammlung an das Hofkammerarchiv übergeben hat. Zu ihrer leichteren Benützung sind sie in ein „Tagebuch“ (= Protokoll) verzeichnet und dieses durch einen Index erschlossen worden; das diesen beiden Bänden vorangestellte Protokoll Krieglerischer Akten, verzeichnet Akten, die sich in diesen zwei Faszikeln nicht finden. Die Krieglsche Aktensammlung ist von ziemlicher Bedeutung, da hier zahlreiche Originalvorträge und kaiserliche Handschreiben aus dem Zeitraum 1755—1780 über die verschiedensten finanziellen Gegenstände und Personalien liegen. Von den zwei mit „Ad Generalia“ bezeichneten Faszikeln, die eine Urkundensammlung zur Geschichte der Wiener Stadtbank bieten, ist der erste, „Bankinstitut“ überschrieben, sowohl hinsichtlich der Zahl wie des Inhalts der Stücke (1703—1735) von bescheidenem Wert; dagegen enthält der zweite Faszikel „Rezesse und Kontrakte“ für die Jahre 1708—1776 ein umfängliches und außerordentlich bedeutsames Material für die Entwicklung des Bankinstitutes. Diesem Faszikel ist ein Verzeichnis der inliegenden Stücke beigegeben. Die sogenannten „Bankal-Direktions-Akten“ (Teilbestand 7), die 383 Faszikel zählen, sind der Niederschlag der in den Jahren 1785—1791 bestandenen Bankal-Gefällen-Direktion in Wien. Im Jahre 1785 wurde die Zollregie „von der wegen der mit ersten november 1785 zu geschehen habenden Übergabe der leitung der bankalgefällen an sie“ verständigt1). In ihr war den Bankal-Gefällen- Administrationen der Länder eine zentrale Stelle gegeben, die die gesamte Bankal-Gefällen-Verwaltung zusammenfaßte und damit die vereinigte Hofstelle entlastete. Ihr Wirkungskreis ist aus der unten wiedergegebenen Materienübersicht ihrer Akten zum Teil wenigstens erkennbar. Mit Hofkammerdekret vom 18. November 1791 2) wurde die Bankal-Gefällen-Direktion aufgehoben und die Administrationen angewiesen, sich vom 1. Dezember an „mit der finanz- und kommerzhofsteile“ — die vereinigte Hofstelle war inzwischen aufgelöst und die Kammer wieder hergestellt worden — „in die unmittelbare korrespondenz zu setzen“. Die Akten sind länderweise zusammengelegt, innerhalb der Länder bis 1787 nach Nummern, ab 1788 nach Materien untergeteilt. Protokolle sind keine vorhanden, dagegen ist die Reihe der jahrweise gebundenen Indizes vollständig. Angeschlossen an diese Aktenreihen sind Sammlungen von Aktenstücken (Teilbestände 8—11), die infolge des Fehlens von Behelfbüchern nur recht umständlich benützbar sind. Um so mehr als sie zum Teil, wie die „Bankal- Referats-Konzepte“ 1762—1795 und die „Unerledigten Vorträge“ 1763 bis 1800, in chronologischer Ordnung liegen. Dagegen sind die „Bankal-Präsidial- Vortrags-Konzepte“ 1706—1769 und der „Anhang zum Bancale“ durch Gruppierung nach Materien wenigstens in beschränktem Maße aufgeschlossen. J) Bancale, Generalien, Protokoll 1785, fol. 197’ f. 2) Leopolds II. politische Gesetze und Verordnungen, III. Bd., S. 202, Nr. 70.