Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

Erster Teil: Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen

16 l. Teil. Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen. Statthalters Graf Merveldt erhielt dann das Innsbrucker Statthalterei­archiv eine festere Organisation, die in einer gedruckten Ordnung vom Jahre 1896 niedergelegt ist, eine Vermehrung und Rangserhöhung seiner Beamten und eine sehr beträchtliche Vergrößerung seiner Räume und seines Materials.1 In jener Archivordnung von 1896 wird als „Bestimmung“ des Archivs erklärt, „den Bedürfnissen der staatlichen Behörden, besonders jenen der politischen Verwaltung, und den Anforderungen der Wissenschaft Rechnung zu tragen“, ferner als seine Aufgabe neben der fortschreitenden Ordnung und Repertorisierung der bereits ihm zugewiesenen Bestände die Einziehung der noch bei anderen Ämtern vorhandenen Archivalien sowie die Erwerbung solcher, die Gemeinden und Privaten gehören. Als untere Zeitgrenze wird das Jahr 1850 bestimmt und demgemäß auch die Guber- nialregistratur von 1815 bis 1849 dem Archiv übergeben. Die Zeitspanne zwischen Archiv und Registratur betrug also damals 1896 rund 50 Jahre. Eine völlige Änderung erfuhr dieses Verhältnis zwischen Archiv und Registratur durch die Kanzleireform der Tiroler Statthalterei vom 1. Jan. 1911. Durch diese wurde nämlich diebisher einheitliche Kanzleiführung der Statthalterei aufgelassen und für jede Abteilung derselben eine eigene Kanzleistelle, sogenannte Abteilungskanzlei, geschaffen, ferner ein ganz neues Registratursystem eingeführt.2 Infolge dieser Neuerung wurde nun auch mit 1. Jan. 1912 die Registratur der Statthalterei, die seit dem Jahre 1850 eben bis zum 31. Dez. 1910 zentral und selbständig von der Hilfsämterdirektion geführt worden ist, als Ganzes, aber mit Belassung in ihrem bisherigen Aufbewahrungsraum an der Ostseite des Amtsgebäudes Herrengasse 1 und mit zwei bisher dort tätig gewesenen Beamten dem Statt h alte reiarchiv übergeben.3 4 Erstmals mit 1. Jan. 1914 wurde dann verfügt, daß die Abteilungskanzleien nur die jeweils drei letzten Jahr­gänge ihrer Akten und Bücher selbst aufzubewahren, den nächst älteren Jahrgang aber jeweils zu Beginn des Jahres auch dem Statthaltereiarchive zur Verwahrung und Besorgung zu übergeben haben, so daß heute (1937) das Archiv die gesamten Akten der Landesregierung — abgesehen vom Präsidium — bis zum Jahre 1934 zu verwahren und besorgen hat.1 Dies 1 Über jene Reform der Archive, die dem Ministerium des Innern unterstanden, siehe den Antrag Heilerts im Herrenhause in den Mitt. der Archivsektion Bd. 2 (1894) S. 271 ff. und Redlich ebenda Bd. 6 (1907) S. 1 ff. 2 Näheres siehe darüber im Inventar unten S. 126. 3 Diese Maßnahme ist aber nicht in der gedruckten neuen „Geschäftsordnung für die k. k. Statthalterei etc.“ von 1910, bzw. 1911 enthalten, vielmehr wird in dieser (Punkt 10 und 31) „die alte Registratur“ noch der Hilfsämterdirektion unterstellt und als ihre Aufgabe erklärt, dieselbe wie bisher in Ordnung zu halten. Erst die Präsidialerinnung vom 28. Dez. 1911 Z. 1539/8, die sich mit einzelnen Fragen und Ergänzungen jener neuen Geschäftsordnung befaßt, verfügt zum P. 31 derselben: „Die Registratur der Akten bis 31. Dez. 1910 wird mit 1. Jan. 1912 dem Statthalterei­archiv zur Verwaltung übergeben, welchem aus diesem Anlaß die in der alten Registratur verwendeten Hilfskräfte zugeteilt werden.“ 4 Auch diese für das Archiv und sein Verhältnis zur Registratur so einschnei­dende Neuerung wird in jenem gedruckten Geschäftsplan von 1910, bzw. 1911

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