Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

Erster Teil: Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen

Die Entwicklung des Archivs als eigene Anstalt, deren Grundstock usw. 17 ergab sich daher, daß in den Abteilungskanzleien für mehr als drei Jahr­gänge nicht Platz war und die zentrale Registratur bis 1910 bereits dem Statthaltereiarchive übergeben, eine eigene solche für die Zeit nach 1910 aber ein besonderes Personal erfordert hätte. Der damalige Archivdirektor, Prof. M. Mayr, hat gemäß seiner sonst betätigten Erweiterung die Zuteilung der Registratur bis 1910 wohl gerne angenommen, aber — soweit bekannt — diese nicht von sich aus angeregt und betrieben, noch weniger kann dies für die automatische Zuweisung der Aktenjahrgänge seit 1911 schon nach je drei Jahren vermutet werden.1 Die Zeitgrenze zwischen dem Archiv und der Registratur beträgt also seither nur drei, bzw. vier Jahre, eine sonst für dieses Verhältnis wohl außerordentlich kurze Frist, die durch die jährliche Abgabe je eines Jahr­ganges der Akten automatisch in Geltung bleibt. Freilich mußte den bisherigen Registratursbeamten, denen die Geschäftsführung in dieser neuen Registratur seit 1910 obliegt und die der Archivdirektion unmittel­bar unterstehen, in der Besorgung jener Geschäfte praktisch doch eine ziemliche Selbständigkeit eingeräumt werden. Für die wissenschaftliche Benützung kommen die Aktenjahrgänge der letzten Jahrzehnte wohl über­haupt nicht in Betracht. Immerhin ist seither und jetzt die Registratur, abgesehen von den letzten drei Jahren, der Oberleitung des Archivs unter­stellt und das Verhältnis zwischen diesen beiden Anstalten gegenüber früher so gut wie umgekehrt. Das Verhältnis zwischen Archiv und Registratur ist bei den Landesregierungen der einzelnen österreichischen Bundesländer heute verschie­den eingerichtet. Ähnlich wie in Innsbruck ist es in Wien und Graz beschaffen. Bei der Landesregierung von Nieder Österreich ist nämlich die Registratur noch nicht angedeutet. Erst die Präsidialerinnung vom 27. Dez. 1913 Z. 3192, die sich sonst mit der Geschäftsordnung befaßt, verfügt am Schlüsse: „Die Akten­bestände des Jahres 1911 sind (von den Abteilungskanzleien mit 1. Jan. 1914) in vollster Ordnung dem Statthaltereiarchive zur Aufbewahrung zu übergeben.“ Diese Weisung, die auch damals sogleich durchgeführt wurde, wurde zwar nicht ausdrück­lich wiederholt, aber auch in den folgenden Jahren sinngemäß automatisch weiter befolgt, so daß seitdem die Abteilungskanzleien am Beginne jedes Jahres dem Archive die Akten des Jahrganges, der jeweils drei Jahre zurückliegt, übergeben haben. Der Archivdirektor Dr. Mayr weist in seinem Schreiben vom 3. Jan. 1914 Z. 10, mit dem er dem Präsidium die Übernahme der Akten von 1911 meldete, zugleich auf den Platzmangel im Registratursraume und darauf hin, daß „die bisherige nur in Tirol noch übliche barbarische Aktenbehandlung durch Einschnü­rung zwischen Holzbretter mit dem Deckensystem zu vertauschen sei“, wodurch fast die Hälfte an Platz erspart würde. Es sind damit Pappendeckel gemeint, die durch seitliche Bänder Aktenstöße von etwa 10—15 cm umschließen und dann über­einander gelegt werden. Die Anregung wurde aber infolge der Materialkosten während des Krieges und nachher nicht befolgt. 1 Die Akten enthalten darüber nichts Bestimmtes. Präsident Dr. A. Bunds­mann teilte mir mit, daß nach seiner Erinnerung Mayr auf diese Angelegenheit keinen besonderen Einfluß genommen habe, dasselbe bestätigte mir Hofrat Dr. Karl K1 a a r, der damals Mayr in der Leitung des Archivs zeitweise vertreten hat. Mayr war ja damals als Reichsrats- und Landtagsabgeordneter von seinem Posten als Archivdirektor meist beurlaubt und auch in den Ausschüssen jener Körperschaften mit Gesetzesentwürfen und sonstigen politischen Geschäften befaßt und hat sich um die Angelegenheiten des Archivs damals wenig gekümmert. Geschichte u. Bestände des staatl. Archivs zu Innsbruck. 2

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