Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

III. Archive, bzw. Registraturen von Bezirksämtern

einzelnen Gerichtsämter gegenüber der landesfürstlichen Verwaltungs- hoheit nicht, sondern sie waren derselben alle im gleichen Grade unterstellt. Wie schon die bayerische Regierung seit 1806, so hat dann end­gültig die österreichische seit 1825 in Tirol die Verwaltung der Gerichte durch Ablösung der Rechte der Dynasten verstaatlicht und die Gerichte kleinen Umfanges mit den benachbarten größeren vereinigt. So gab es nunmehr in ganz Tirol südwärts bis Salurn 62 Gerichte erster Instanz, jetzt durchwegs als Landgerichte bezeichnet, während um 1800 in demselben Gebiete einschließlich der Hofmarken und Burgfrieden über 140 Gerichte bestanden haben.1 Im Jahre 1849 wurden diese Landgerichte in Bezirksgerichte umbenannt und für die politische Verwaltung eigene Ämter, die Bezirkshauptmannschaften gebildet, von welchen eine meist zwei bis drei Bezirksgerichte umfaßt hat. In ganz Deutschtirol gab es demnach 40 Bezirksgerichte und 13 Bezirkshauptmannschaften. Diese Trennung der Justiz von der politischen Verwaltung war eine Forderung der konstitutionellen Verfassung, und weil diese 1851 wieder zurückge­zogen wurde, hat man 1853 auch die Bezirkshauptmannschaften wieder aufgehoben und Bezirksämter im Umfange der einzelnen bisherigen Gerichte gebildet, welche wieder Rechtspflege und Verwaltung vereinigten, aber doch eigene einzelne Beamte mit beiden Aufgaben befaßten. Die neuerliche Aufrichtung jener Verfassung stellte im Jahre 1869 die Be­zirkshauptmannschaften und Bezirksgerichte nach der Art, wie sie 1849 eingeführt worden waren, wieder her, und zwar nunmehr endgültig. Für die Steuerverwaltung waren seit 1849 eigene staatliche Steuerämter er­richtet und jene daher den Gerichten abgenommen worden.2 Die Aktenbestände sind bei den verschiedenen Gerichtsämtern un­gleich gut verwahrt worden und daher in sehr verschiedenem Umfange erhalten. Bei manchen Gerichten beginnen sie bereits im 16. Jh., bei anderen im 18. und 19. Jh. Die Akten beziehen sich zum Teil auf die politische Verwaltung und das Steuerwesen, zum Teil auf die außer­streitige und die streitige Rechtspflege in bürgerlichen Rechtssachen, am wenigsten auf die Strafgerichtsbarkeit. Bei manchen Gerichtsämtern sind im 18. Jh. auch für die älteren Bestände Sammelrepertorien angelegt wor­den, die Bestände allerdings trotzdem später wieder in Unordnung ge­raten. Jahresrepertorien und eine laufende Registratureinteilung sind bei den Gerichtsämtern, ähnlich wie beim Gubernium, erst seit etwa 1780, zum Teil erst seit 1815 eingeführt worden und erhalten geblieben. Seit dieser Zeit (1815) sind auch die Akten über die politische Verwaltung von jenen über die Rechtspflege schärfer getrennt. Von den letzteren blieben 1 Näheres hierüber bei Stolz, Geschichte der Gerichte Deutschtirols in Arch, österr. Gesch. Bd. 102 S. 172 f. und Mages, Justizverwaltung in Tirol. Über die Lage und Ausdehnung dieser Gerichte vor 1805 siehe den Histor. Atlas der österr. Alpen­länder, Abt. Tirol und eine genaue Darstellung bei Stolz, Politisch-histor. Landes­beschreibung von Nordtirol im Arch, österr. Gesch. Bd. 107 (1923) und von Südtirol in Schlernschriften Bd. 38, 1937/38 im Erscheinen, hier besonders am Beginn der Ab­schnitte über die Größe und räumliche Lagerung der Gerichte (S. 42—57). 2 Näheres hierüber bei Mayrhofer, Handbuch der polit. Verwaltung Bd. 1, S. 8, 17, 48 und 57. Mages, Die Justizverwaltung in Tirol S. 125 fl. 140 II. Teil. Die jetzigen Bestände des Innsbrucker staatlichen Archivs.

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