Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

Erster Teil: Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen

Grundbegriffe und Gliederung des Archivs. 5 III. Die Registraturen der Bezirksbehörden der staatlichen Verwaltung und Rechtspflege für Tirol (Landgerichte, Kreisämter, Bezirks­ämter) vom 16. Jh. bis 1815 und teilweise bis 1850 und 1868. IV. Die Archive der Landschaft, von Gemeinden, Klöstern und Familien. Durch diese Archivkörper geht also die Gliederung in Urkunden, Akten und Bücher hindurch. Der sachliche, räumliche und zeitliche Bereich der Behörden und ihrer Archive. Der räumliche und sachliche Bereich einer organisch erwachsenen Registratur, bzw. eines ebensolchen Archivs ergibt sich aus jenem der Behörde, bei der eben dieses Archiv erwachsen ist. Man muß daher diesen Bereich der Behörden kennen und überblicken, wenn man ein sicheres Urteil über den Inhalt der einzelnen Archivkörper haben will. Die landesfürstliche Regierung für die Grafschaft Tirol, be­stehend aus Kanzlei, Rat und Kammer, ist zugleich mit der Bil­dung dieser Grafschaft im 13. Jh. entstanden. Infolge der Erwerbung der Grafschaft Tirol durch das Haus Österreich-Habsburg im Jahre 1363 sind Tirol und die habsburgischen Vorlande erstmals in staatliche Verbindung getreten, die ober- und vorderösterreichische Länder­gruppe als eigener landesfürstlicher Regierungsbereich — d. h. mit eigener Dynastie und Regierungssitz in Innsbruck — erstmals durch die Hausverträge von 1379 und 1411 gebildet worden. Auch nach der Ver­einigung der österreichischen Länder von 1490 bis 1565 unter den Kaisern Max I. und Ferdinand I. war die eigene oberösterreichische Regierung bei­behalten worden. Von 1565 bis 1665 sind für die oberösterreichische Län­dergruppe mit dem Sitze zu Innsbruck wieder ein eigener Zweig der Dynastie Habsburg und auch eigene Regierungsbehörden eingesetzt wor­den, die von jenen in Wien staatsrechtlich völlig unabhängig waren und höchstens politisch mit ihnen in Verbindung standen. Diese Behörden waren seit 1565 der oberösterreichische Hofrat oder Geheime Rat, die Hofkanzlei, die Regierung oder das Regiment und die Kammer, bald auch Hofkammer genannt. Der Geheime Rat war das oberste Regierungsorgan, etwa wie ein Ministerrat von heute, die Hofkanzlei war seine Geschäfts­stelle und zugleich landesfürstliche Kabinettskanzlei, die Durchführung der Beschlüsse des Geheimen Rates und die sonstige oberste Verwaltung des gesamten oberösterreichischen Ländergebietes lag aber bei der Regie­rung oder dem Regiment für die politischen und gerichtlichen An­gelegenheiten, bei der oberösterreichischen Kammer oder seit 1620 so­genannten Hofkammer für die finanziellen und wirtschaftlichen Ange­legenheiten. Für die vorderösterreichischen Lande bestand schon seit 1526 eine eigene vorderösterreichische Regierung und Kammer mit dem Sitze in Ensisheim im Elsaß, doch hatte diese in wichtigeren Angelegenheiten die Meinung und Entscheidung der oberösterreichischen

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