Otto Stolz: Inventare Teil 6. Geschichte und Bestände des staatlichen Archivs (jetzt Landesregierungs-Archives) zu Innsbruck (1938)

Erster Teil: Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen

teten Blättern, so nennt man sie Libelle. Der Zweck der Urkunde ist das Zeugnis über das Rechtsgeschäft und da dieses fast immer mehr oder weniger geschichtliche Bedeutung hat, wird sie zur geschichtlichen Quelle. Wegen ihres Formates verwahrt man die Urkunden am besten in einzelnen, allseits geschlossenen Umschlägen. Akten sind Korrespondenzen zwischen Behörden teils berichtenden, teils anweisenden Inhalts, sie sind meist in gleichmäßigem Bogenformat auf Papier geschrieben, setzen vereinzelt im 14., häufiger im 15. und in großer Menge im 16. Jh. ein. Wegen ihrer meist gleichen Größe verwahrt man Akten entweder übereinander- oder nebeneinandergelegt in Schachteln oder in Schubern oder geschnürt in Bündeln oder Faszikeln, alle in Bogenformat. Amtsbücher sind meist in Bogenformat gehaltene Bände, in welche von Amtspersonen und zu Amtszwecken Abschriften von Urkunden oder Akten, Protokolle über Sitzungen, Beschreibungen von Güterbestän­den, Rechnungen und ähnliches eingetragen werden. Ferner finden sich in Archiven auch handschriftliche Bände mit mehr oder weniger wissen­schaftlichen Darlegungen. Für solche Amtsbücher und Handschriftenbände sagt man auch Kodizes. In Bibliotheken nennt man sie auch kurzweg Handschriften, weil eben deren Hauptbestand aus gedruckten Büchern be­steht, für Archive ist dieser Ausdruck zum mindesten nicht sinngemäß, weil ja auch Urkunden und Akten mit der Hand geschrieben sind. Alle diese Archivalien in der Form von Büchern oder Bänden stellt man am besten aufrecht nebeneinander mit dem Rücken nach auswärts in offenen Gestellen auf. Diese formale Einteilung zeigt jedes Archiv und jeder Archiv­körper, der einmal als Archiv selbständig gewesen ist, ob nun sein Umfang größer oder kleiner ist. Daher kann diese Einteilung in einem Großarchive nicht die erste allgemeine Gliederung bilden, sondern sie geht eben durch alle selbständigen Archivkörper durch, mit anderen Worten, diese haben vielfach selbst diese Gliederung, und es können deshalb die Urkunden, Akten und Bücher aller einzelnen Archivkörper nicht aneinanderge­schlossen, sondern wie in ihrer wirklichen Aufstellung so auch in der fol­genden Übersicht als Teile der einzelnen Archivkörper behandelt und angeführt werden. Dennoch wurden auch im hiesigen Großarchive aus praktischen Gründen äußerlich und innerlich gleichartige Archivalien in Gruppen zusammengefaßt, und das ist noch zu rechtfertigen, wenn die aus dem gleichen Archiv stammenden Stücke wenigstens innerhalb der Gruppe unmittelbar aneinandergereiht werden. (Siehe darüber unten S. 40.) In jenem organischen Sinne besteht das Innsbrucker staatliche Archiv in der Hauptsache aus folgenden vier Gruppen von Archiv­körpern: I. Archive und Registraturen des Fürstenhauses und der Hof- oder Zentralbehörden der gesamten OberösterreichischenLande vom 13. bis zur Mitte des 18. Jh. II. Registraturen der obersten staatlichen Landes- oder Pro­vinzialbehörden für die österreichische Provinz Tirol mit Vorarl­berg von 1752, bzw. 1782 bis 1918. 4 1. Teil. Die Geschichte des Innsbrucker staatlichen Archivs im allgemeinen.

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