Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

86 Belgien. rungsarbeiten zu sein, die man um das Jahr 1760 in der Chambre des comptes anstellte und die damals als vorbildlich angesehen wurden.1 Der dem StA. verbliebene Bestand der Niederländischen Urkunden1 2 — er umfaßt nach der Reihung bei Laenen3 4 597 Nummern — stellt einen sehr bescheidenen Rest des ursprünglichen Umfanges, der schätzungsweise gegen 6000 Stück betragen haben mag,1 dar. Die vorliegende Abteilung besteht in ihrer heutigen Zusammensetzung zum großen Teil aus Originalurkunden; nicht gering an Zahl sind auch ältere Vidimierungen und Abschriften, besonders solche aus dem 18. Jahr­hundert.5 Sie ist als eine Sammelstätte zu betrachten, welche Reste einiger älterer und jüngerer Repertorien umfaßt. Ein einheitliches Repertorium mangelt; die wenigen älteren zur Verfügung stehenden Behelfe, in welchen sich eine verhältnismäßig größere Anzahl von Urkunden findet — es kämen da nur Repertorium XXII olim XXV (AB. 404)6 und höchstens noch XIX olim XXI (AB. 192)7 in Frage —, sind für eine praktische Verwendung völlig unbrauchbar; überdies ist im besten Fall (etwa im Repertorium XXII olim XXV, AB. 404) jede zehnte der dort eingetragenen Urkunden wirklich vorhanden. In bezug auf die Repertorien stehen wir jedoch noch einer weiteren Schwierigkeit gegenüber: viele Urkunden gehören zwei (40 Stück), manche sogar drei Repertorien (4 Stück) an. Es hat dies seine eigene Ursache. Die Urkundenbestände wurden nach eiliger Flüchtung in weitgehend aufgelöstem Zustande aus ihren ursprüng­lichen Beständen herausgerissen, schließlich ins StA. eingeliefert. Wir hören, daß im Aufträge des Staatskanzlers Metternich eine Reihe von Ur­kunden, nämlich Stücke der Repertorien XXII olim XXV (AB. 404), XIX olim XXI (AB. 192/1,2), XXI olim XXIV (AB. 191) und XXII (AB. 190) im Juni 1811 vermutlich aus dem Laurenzerstift in das StA. übertragen wur­den.8 Als aber endlich an eine Ordnung der Archive herangetreten werden konnte, zeigte sich, daß man mit den wenigen dazugehörigen, mit eingelie­ferten Repertorien, vornehmlich mit Repertorium XXII olim XXV (AB. 404), nicht umzugehen wußte, daß ferner die Umschläge zu den einzelnen 1 Vgl. die Depesche Maria Theresias vom 4. Febr. 1765 (Rep. DD, Abt. A, Kaiserl. Depeschen, Fasz. 46), die wieder an einen Bericht des Statthalters vom 28. Nov. 1762 und an eine Depesche der Kaiserin vom 16. Dez. 1764 (die beiden letzteren liegen nicht vor) anknüpft; vgl. auch MacNenys „Mémoire sur les archives“ vom 10. Mai 1765 in Rep. DD, Abt. B, Fasz. 65. — Über niederländische Urkundeninventare vgl. auch in Bd. I S. 200—202 (AB. 190—192), 242—244 (AB. 402—404), 263, 264 (AB. 515). 2 Vgl. I. Laenen, Les archives de l’état ä Vienne au point de vue de l’histoire de Belgique, Bruxelles 1924, S. 20—158; ferner die für den ersten Teil der Niederländischen Urkunden in Betracht gelangende Veröffentlichung von Henri Laurent, Actes et documents anciens intér- essant la Belgique, conservés aux archives de l’état á Vienne (Haus-, Hof- und Staatsarchiv — Niederländische Urkunden) 1196—1356, Bruxelles 1933. 3 Vgl. a. a. O. S. 24—153. 4 Die Urkundenauslieferungen an Belgien fanden oft in sehr ausgedehntem Maße statt; bei der zweiten großen Archivalienauslieferung wurden z. B. allein 1524, bei der fünften 1506 Stück ausgefolgt. Vgl. unten III d/1. 5 Hauptsächlich aus dem Repertorium XIX olim XXI Band 2 (AB. 192/2) stammende Stücke, Abschriften, die durch die Unterschrift des Denis Joseph Godefroy (Ecuyer, Seigneur de Maillard, garde des archives de l’ancienne Chambre des comptes de Lille) beglaubigt sind. 6 Siehe Bd. I S. 243. 7 Siehe Bd. I S. 202. 8 Vgl. Reg. des StA. Z. 68/1811.

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