Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter

476 Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Indexserie : Bd. 1: 1742—1825, 2: 1826—1851 A—L, 3: 1826—1851 M—Z, 4: 1852/53, 5: 1854—1857, 6: 1858—1861, 7: 1862—1864, 8: 1865/66, 9: 1867/68, 10: 1869/70, 11: 1871/72, 12: 1873/74, 13: 1875/76, 14: 1877/78, 15: 1879/80, 16: 1881—1883, 17: 1884—1886, 18: 1887—1891, 19: 1892— 1895, 20: 1896/97, 21: 1898/99, 22: 1900—1902, 23: 1903/04, 24: 1905/06, 25: 1907/08, 26: 1909—1911, 27: 1912/13, 28: 1914, 29: 1915, 30: 1916, 31: 1917, 32: 1918, 33: 1919, 34: 1920, 35: 1921. — III. Zettel­index (AB. 546): 1749—1930, 41 Schachteln; 1931 ff. bisher 12 Schach­teln; ferner die in Bd. I S. 154*, 155*, 171, 247, 271, 272 beschriebenen AB. 2, 417, 546 a, b. D. Verschiedene Hilfsbücher. Außer den unter B und C behandelten Geschäftstagebüchern und In­dizes zu den Verwaltungsakten bestehen noch andere Hilfsbücher, die teils dem Bedürfnisse einer geordneten Kanzleiführung überhaupt, teils den besonderen Bedürfnissen des Archivs entsprungen sind. Zur ersten Art gehört das Normalienbuch, zur zweiten zählen die verschiedenen Entlehn-, Aushebe- und Benützerbücher. 1. Normalienbuch. Aus Anlaß der Neuordnung der Registratur des StA. und teilweisen Wiederherstellung der Tagebücher und Indizes der ältesten Zeit hat Rosen- auer ab 1860 ein Normalienbuch angelegt, in das (von der Gründung an) alle Erlässe und Verordnungen der Staatskanzlei und des Ministeriums des Äußern sowie die Verfügungen der Archivdirektion, welche die Ein­richtung, den äußeren und inneren Dienstbetrieb, den Personalstand usw. des Archivs betreffen, zum Teil in extenso, zum Teil nur auszugsweise eingetragen wurden. Das Buch wurde dann von Thomayr, Klemm, Györy, Inglsperger und Zenegg, allerdings unregelmäßig, bis ins Jahr 1914 fort­geführt und auch der von Rosenauer zugleich mit dem Buch angelegte Indexband entsprechend ergänzt. Die beiden Hilfsbücher sind als AB. 469/1, 2 eingereiht. 2. Entlehnbücher. Die Kontrolle der Archivalienbenützung in und außer Haus erforderte die Führung besonderer Bücher. Für die Entlehnung außer Haus, welche vor der Ära Arneth fast ausschließlich nur zu amtlichen Zwecken erfolgte, liegt ein erstes Entlehnbuch von der Hand Firnhabers vor, das zum Teil auf Grund von Geschäftsstücken und Empfangscheinen nachträglich an­gefertigt, zum Teil dann gleichzeitig fortgesetzt wurde. Es weist für die Jahre 1815—1848 nur 42 Entlehnungen, insbesondere an die Staatskanzlei und andere Wiener Zentralstellen aus. Rosenauer begann dann (1853) in der Archivzentrale (Bd. I S. 130*) einen neuen Band, in den auch die älteren noch ausständigen Entlehnungen mit aufgenommen wurden (AB. 225, darin beigelegt auch Firnhabers Buch). Zunächst war der Ent­lehnverkehr noch sehr gering, so daß sich Erb die Verwahrung der Emp­fangscheine und damit die persönliche Überprüfung der Entlehnungen selbst Vorbehalten konnte. Erst unter Arneth setzt (insbesondere seit

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