Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Registratur des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, von Franz Hüter

C. Indizes — D. Verschiedene Hilfsbücher. 477 1873) ein lebhafter Leihverkehr zu wissenschaftlichen Zwecken ein. Die Eintragungen dieses bis Januar 1908 reichenden Bandes stammen von den verschiedensten Händen, eben jener Beamten, welche mit der Ent­lehnung befaßt waren. Daran hat auch ein Erlaß Winters (1898), daß das Entlehnbuch in der Regel vom Kanzleiführer zu führen sei, nicht sehr viel geändert. Erst in dem zweiten, von Inglsperger begonnenen Band, der bis einschließlich 1922 reicht, erscheinen hauptsächlich nur jene Be­amten daran beteiligt, welche mit der Führung des Geschäftstagebuches oder (als Hilfskräfte) des Index (Weisers) betraut waren. Ein dritter, jetzt noch in Gebrauch stehender Entlehnbuchband wurde erst wieder 1925 begonnen. 3. Aushebebücher. Von diesem Entlehnbuch, das mitunter ebenfalls als Aushebeproto­koll bezeichnet wird, sind die Aushebebücher (Aushebeprotokolle) für die Benützung im Archive selbst (Zentrale und Filialen) zu unterscheiden. Hier ist vor allem das „Aushebungsprotokoll für Urkunden aus den eben­erdigen Lokalitäten (Bd. I S. 126* ff.) des Hauptarchivs“ zu nennen, das im April 1861 von Klinkowström begonnen und von ihm, Felgel, Thomayr und Lampel bis August 1881 fortgeführt wurde (AB. 470). Damals arbeitete Th. Lindner im Archiv (Urkunden Karls IV.). Die für ihn ausgehobenen Urkunden waren so massenhaft, daß Lampel die Führung eines eigenen Buches kurzerhand aufgab. Von den Aktenaushebungsbüchern (in welche dann später auch die Urkundenaushebungen Aufnahme fanden) setzen die der Filialen (Bd. I S. 130* ff.) früher ein als die der Zentrale. In der Filiale A begann M. Nowotny mit August 1857 ein Protokoll der Aktenaushebungen, welche zu Händen der Archivdirektion oder der einzelnen Archivare in der Archiv­zentrale gingen. Der von Klemm fortgesetzte Band reicht jedoch nur bis 1870 (AB. 224/2). Daran angeschlossen ist im selben Einband eine sehr dürftige „Vormerkung über die im Auftrag zur Benützung ausgehobenen Archivalien in den beiden Filialen des Staatsarchivs im Epstein’schen und im Ballhause“ (Bd. I S. 131*) vom Juli 1872 bis November 1879 von der Hand Klemms und Thomayrs (AB. 224/1). In der Filiale B (Bd. I S. 131*) setzt das erste Aushebebuch (Tho­mayr) mit Dezember 1858 ein und reicht bis September 1868. Auf lücken­hafte Eintragungen aus den Jahren 1874/75 folgen dann für die Filialen Ep­steinhaus und Ballhaus ab 1876 regelmäßige, an denen neben Klemm insbe­sondere Winter beteiligt ist (AB. 224/3). Auch der zweite Band (AB. 224/2), der mit Juli 1855 beginnt und bis Ende 1907 reicht, ist für die Filialen Josefsplatz, Michaelerplatz und für den dritten Stock des neuen Hauses (Bd. I S. 131*, 132*) bis Sommer 1894 hauptsächlich von Winter, dann von Paukert, Nadherny und Stokka geführt worden. Während bis 1894 die Entlehnungen der Filiale nach auswärts fast ausschließlich über die Zen­trale gegangen sind, erfolgten sie nunmehr direkt von der Filiale aus und das Aushebebuch ist für diese Zeit zugleich Entlehnbuch (AB. 226/2). Die Aushebebücher der Zentrale (Bd. I S. 130*) beginnen — die älte­sten Bände sind offenbar verloren — erst mit 1880 (Felgel). In die

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