Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen, von Fritz von Reinöhl
land in Sicherheit und beförderte sie dann über Deutschland, wo sie einige Monate in der Würzburger Zitadelle lagerten, nach Wien.1 Bis zum 4. Juni 1934 hatte der Orden das gesamte Ordensarchiv in eigener Verwaltung; an diesem Tage hinterlegte er den älteren Teil des Archivs mit Vorbehalt seines Eigentumsrechtes im StA., wo dessen Verwaltung Reinöhl übertragen wurde. Im April 1938 wurde der Rest des Archivs übernommen. Der ältere Teil des Archivs deckt sich mit dem von Türck verzeich- neten Archivbestand, der nur durch einige Handschriften und später zugewachsene Urkunden vermehrt wurde. Rudolf Payer von Thurn, der seit etwa 1900, zuletzt als Greffier, dem Orden Dienst leistete, hat in die Ordnung, die Türck dem Archiv gegeben hatte, insofern eingegriffen, als er alle gebundenen Archivalien und alle Urkunden dem Türckschen Bestand entnahm und aus ihnen je eine Reihe der Handschriften und Drucke und der Urkunden bildete, denen er die eben erwähnten Zuwächse anschloß. Die darnach verbleibende dritte Reihe der Akten bezeichnete er als das „Bur- gundisch-spanische Archiv“. Dennoch ist Türcks Inventar ein ausgezeichneter Behelf zu diesem Archiv geblieben. Er wird stets bei der Benützung dieses Archivs zu Rate gezogen werden müssen. Dieses Inventar war in drei Gleichschriften ausgefertigt worden, welche dem Ordenssouverän, dem Grafen Cobenzl und der Chambre des Comptes überreicht worden waren. Das dem Ordenssouverän übergebene Exemplar befindet sich im Ordensarchiv,1 2 das der Chambre des Comptes übergebene Exemplar dürfte jenes sein, welches sich in der Abteilung Belgien des StA. Repertorium DD, Abteilung B (blau), Fasz. 52, 53, befand.3 4 Dieses wurde 1936 hier ausgeschieden und als AB. 453 b 2/1—3 aufgestellt.'1 Die dritte Gleichschrift befindet sich heute in der Nationalbibliothek. Im ersten Band (S. I ff.) seines Inventars macht Türck unter der Aufschrift „Avertissement“ Mitteilungen über den Anlaß und über die Durchführung seiner Ordnungsarbeit. Im nächsten Abschnitt „Avertissement ultérieur“ (S. IX ff.) bringt er eine Archivgeschichte. Dieser läßt er (S. XXV ff.) eine „Note sommaire“, das ist eine Übersicht über die Gliederung des Archivs, das er in zwei „Parties“ geteilt hatte, und seines Inventars, folgen. Mit Seite 1 beginnt er dieses Inventar, das weit über das Wesen eines Verzeichnisses hinausgeht. In den beiden ersten Bänden, welche die erste Partie, das ist die Register der Kapitel, verzeichnen, hat Türck nämlich einen Auszug aus diesen Registern niedergelegt; sie bilden daher einen ausgezeichneten Fundbehelf zu diesen. Der dritte Band umfaßt die übrigen 1 Zur Geschichte des Ordensarchivs vgl. Türcks „Avertissement“ und „Avertissement ultérieur“ im 1. Band seines Inventars, ferner Belgien, Rep. DD, Abt. B (blau), Fasz. 52 (vgl. oben S. 332), und G. Probszt a. a. 0. S. 24 ff. 2 Abteilung II. Handschriften und Drucke, Nr. 34/1-3. 3 Vgl. oben S. 332. 4 Es war, wie oben S. 409 ausgeführt wurde, ursprünglich nicht beabsichtigt, die unter Vorbehalt des Privateigentumsrechtes hinterlegten Archivkörper und Sammlungen in das Gesamtinventar aufzunehmen; erst die Bitte eines Depoteigentümers hat die Herausgeber hiezu bewogen. Daraus erklärt sich die Tatsache, daß die zugehörigen Archivbehelfe in der „Übersicht der Archivbehelfe“ im Bd. I S. 169 ff. nicht ausgewiesen sind. 416 Unter Vorbehalt d. Privateigentumsrechtes hinterlegte Archivkörper u. Sammlungen.