Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Nachlässe, von Fritz von Reinöhl

Nachlaß Gentz. 387 zweite Teil, „Publizistisches“, enthielt eine große Zahl von Zeitungen mit Bezeichnung jener Artikel, welche Gentz zur Aufbewahrung veranlaßt hat­ten, fünf Bände Tagebücher der französischen Revolution, eine Reihe von Journalartikeln und staatsrechtlicher sowie publizistischer Arbeiten, alle noch unveröffentlicht, ferner Auszüge aus alten und neueren Schriftstellern, Dichtern, Rednern, Geographen und Geschichtsschreibern. Die dritte Gruppe, „Persönliches“, umfaßte Gentzens Korrespondenz — 1365 empfan­gene Briefe, 30 Hefte mit Entwürfen seiner Briefe an die Hospodare der Moldau und Walachei, Entwürfe von 12 größeren Schreiben an die Frei­herren von Rothschild, an Lord Stanhope, Ancillon, Cotta, Humboldt, Bo- nald, Chateaubriand und Pilat —, seine von 1829—1831 reichenden Tage­bücher sowie seine von 1802—1815 reichenden „Aufmerkbücher“. Pro- kesch schlug vor, die erste Gruppe in die Akten des Staatskanzleiarchivs einzuteilen, die zweite Gruppe mit Ausnahme der Auszüge, welche er behal­ten zu dürfen bat, aufzubewahren. Hinsichtlich der eingelaufenen Briefe schlug Prokesch vor, nachdem er bereits 350 unbedeutende zur Vernich­tung ausgeschieden hatte, weitere 410 zu vernichten und 594 aufzubewah­ren; 10 Briefe der Fürstin Melanie Metternich aus den Jahren 1831, 1832, drei Schreiben des jüngeren Grafen Moriz Dietrichstein und sieben Briefe „von einer E. E. theuern Hand“ übergab er Metternich. Prokesch erwähnt auch, daß die meisten Briefe Adam Müllers an Gentz vor Jahren durch Regierungsrat Jarcke seiner Witwe zurückgestellt wurden und Baron Ottenfels um die Rückgabe seiner Briefe gebeten habe. Die Korrespondenz Gentzens mit den Hospodaren hat Prokesch behalten und veröffentlichen dürfen, desgleichen erbat er sich Gentzens Tagebücher und Aufmerkbücher, um sie für einen biographischen Artikel durchsehen zu können.1 Inwieweit die Vorschläge Prokeschs durchgeführt wurden, läßt sich, da einschlägige Akten weder in den Beständen des Archivs des Ministeriums des Äußern noch in der Registratur des StA., noch in Prokeschs Nachlaß zu finden sind, nicht feststellen. Doch darf wohl angenommen werden, daß Prokeschs Anträge im wesentlichen genehmigt wurden und der Nachlaß Gentzens mit Ausnahme einzelner noch zu besprechender Teile seinen Weg ins StA. fand, wo er um 1900 drei Faszikel füllte, heute aber nicht mehr als ge­schlossene Einheit, sondern eingeteilt in die verschiedensten Bestände er­halten ist.1 2 Daß Prokeschs Bitte, Gentzens Schreiben an die Hospodare und seine Tagebücher behalten zu dürfen, willfahrt wurde, ist erwiesen; ebenso behielt er Teile der Korrespondenz und mindestens drei der Auf­merkbücher Gentzens; ob er auch die von Gentz angefertigten Auszüge weiterhin verwahrte, ist unklar. Auch die rein publizistischen Arbeiten 1 Undatiertes Mémoire Prokeschs an Metternich mit genauem Verzeichnis als Beilage zu einem Schreiben Prokeschs an Ottenfels aus Wien, 24. Febr. 1840, Abschrift in Reg. des StA. Z. 106/1905. 2 Nur Korrespondenzen Gentzens mit verschiedenen Personen aus den Jahren 1793—1831 und Denkschriften der Jahre 1818—1830 wurden beisammengelassen und in die Interiora der Staatskanzlei eingeteilt, wo sie die Fasz. 95 und 106 bilden; vgl. Bd. I S. 431 f., 434; über die Einteilung der übrigen siehe Bd. I S. 408—410, 413, 415 Anm. 2, 422, 428, 440, 529, 531, 534 f., 566, 569, 571, 577 f-, 581. 25*

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