Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
350 Belgien. brauch nahm und damit nicht verfehlte, seinen Gutachten äußerlichen Glanz zu verleihen. Seitens der Behörden befand man sich selbst nicht im klaren, ob seinem Amte eine behördliche Kraft beizumessen sei oder nicht. Tatsache ist, daß Beydaels in Ermanglung einer anderen geeigneten Stelle öfters zu amtlichen Gutachten herangezogen wurde. Zweifellos waren auch lebhafte Bestrebungen sowohl zu Lebzeiten des Wappenkönigs als auch nach seinem Ableben vorhanden, für die Erblande eine der niederländischen Chambre héraldique entsprechende Stelle zu schaffen, wobei Beydaels im gegebenen Falle auf die Betrauung mit ihrer Leitung rechnen durfte. Während seine Mitarbeiter in den Niederlanden noch als Angestellte des Staates gegolten hatten, wurden sie in1 Wien zu Privatangestellten, die allerdings von einem Tag zum andern erwarten konnten, in den Status der kaiserlichen Beamtenschaft auf genommen zu werden. Das Wiener Bureau Beydaels, drei Räume in der ehemaligen Niederländischen Hofkanzlei, setzte sich also durclrwegs aus von ihm bezahlten Kräften, es waren dies D’Angoise, Leyon, Janée sowie der Wappenmaler Gatterschmidt, zusammen. Ein nicht geringer Teil der Beydaelsschen Akten und Behelfe befand sich auch in seiner Privatwohnung oberhalb der sogenannten Klepperställe, wo sie von ihm, einem Privatdiener und einer Magd betreut wurden.1 Beydaels war sich der ungeklärten Lage seines Amtes, der trotz allem die letzte Anerkennung durch die Regierung mangelte, voll bewußt, und sein Bestreben war naturgemäß dahin gerichtet, eine über alle Zweifel erhabene behördliche Anerkennung durchzusetzen und den gegebenen Verhältnissen entsprechend die niederländische Chambre héraldique in ein Pleroldsamt für die österreichischen Erblande umzuwandeln. Die ersten Bemühungen Beydaels reichen in die Zeit zurück, da er kaum erst in Wien eingelangt war. Ein in phantastischer und überschwänglicher Weise begründeter Vorschlag des Wappenkönigs, worin er den Ursprung seines Amtes auf Alexander den Großen und Cajus Julius Caesar zurückführte, sollte die dringende Notwendigkeit eines Heroldamtes für die österreichischen Erblande naherücken und stellte auch die zu erwartenden, in die Tausende zählenden Einnahmen für den Fiskus als Anreiz in Aussicht.1 2 Der österreichische Staatsrat (Bd. II S. 223) wurde bald, schon im Jahre 1801, angewiesen, sich eingehender mit dieser Frage zu beschäftigen.2 Trotz einiger Geneigtheit innerhalb des Staatsrates, diesem Projekt näherzutreten, und trotz Anerkennung der Nützlichkeit einer derartigen Einrichtung begegnen wir Zweifel über Beydaels selbst, der als Niederländer für diese Funktion kaum geeignet sein könne und der überdies erwiesenermaßen schon in Brüssel nicht immer mit der größten Verläßlichkeit und Genauigkeit zu Werke gegangen sei.3 Beydaels Vorschlag sollte 1 Vgl. den Hof- und Staatsschematismus des österreichischen Kaisertums, Wien 1811, S. 8: „Ritterordens (des Goldenen Vlieses) Wapenkönig Herr Carl Joh. Ritter Baydaels v. Zittaert, k. k. Rath, woh. in der Herrengasse 38“ (es ist da die Anschrift des Amtes, nicht die der Privatwohnung angegeben). 2 Staatsrat, Z. 4411/1807 (Selekt Beydaels, Karton 4, VI). 3 Ebenda, Gutachten des Staats- und Konferenzministers Karl Grafen Zinzendorf vom 8. Jan. 1808.