Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
351 daher zunächst auf sich beruhen und wurde dann im folgenden Jahre überhaupt abgelehnt.1 Abgesehen von dem Vorwurf der geringen Vertrauenswürdigkeit seiner Gutachten war Beydaels auch in anderer Beziehung für eine amtliche Tätigkeit insofern nicht geeignet, als er mit den Adelsangelegenheiten in den Erblanden nicht besonders vertraut war und vor allem der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig war. Um diesen Mangel zu beheben, sicherte er sich die Mitarbeit des Sekretärs des Johanniterordens in Wien, Theodor Joseph von Neuhaus, der ihm bei Verdolmetschungen an die Hand zu gehen und auch deutsche Ausarbeitungen gegen verhältnismäßig geringes Entgelt zu liefern hatte. Dafür stellte ihm Beydaels die Nachfolgeschaft als Chef der zu errichtenden heraldischen Kammer für die k. k. Erbländer in Aussicht, und nach dem Ableben des Wappenkönigs reichte Neuhaus tatsächlich um diese Stelle ein.1 2 Nachdem die halb amtliche, halb private Tätigkeit Beydaels in Wien mehrere Jahre gedauert hatte, verstarb er plötzlich am 19. April 18113 und die Regierung sah sich notgedrungen veranlaßt, auf die in Wohnung und Amt verwahrten Akten, ihr Eigentum, Hand zu legen. Sie wurden zunächst von dem Archivar der Geheimen Hof- und Staatskanzlei Joseph Franz von Leenherr, von dem man als einem Niederländer und Fachkundigen am ehesten erwarten durfte, daß er mit der Materie vertraut sei, inventarisiert und, zumal unabhängig von diesem Ereignis die Beydaels- schen Amtsräume gerade damals für die Bedürfnisse der Obersten Polizeihofstelle hätten geräumt werden sollen, bis zu weiterer Verfügung in der Registratur der Staatskanzlei hinterlegt. Aus einem Bericht Leenherrs wird ersichtlich, daß in dem heraldischen Bureau in der Niederländischen Hofkanzlei „gegen vierzig heraldische Manuskripte und Protokolle und mehrere gedruckte Bücher verschiedenen Inhalts“, in der Privatwohnung des Verstorbenen „353 teils Manuskripte, teils gedruckte Werke sowohl heraldischen als andern mehr oder weniger auf die Funktionen des Verstorbenen bezughabenden Inhalts“ vorgefunden wurden. Weiters waren in der WohY. Selekt Beydaels. 1 Ebenda, Z. 2212/1808. Beydaels Plan sollte aber trotzdem tiber seinen Tod im Jahre 1811 hinaus verschiedene Stellen beschäftigen. Vgl. „Ideen über Errichtung eines Reichsherolden- und Wappenamtes in Österreich“ und „Ideal über Errichtung eines Departements der Heraldik für das österreichische Kaiserreich“ (beides Reg. des StA. Z. 15/1811). Ein Memoire Hormayrs vom 15. Aug. 1812 beschäftigt sich gleichfalls eingehend mit diesem Projekt und auch der Interimspräsident der Zentral-Organisierungs-Hofkommission Philipp Ritter v. Stahl bringt am 24. Febr. 1816 die Errichtung einer heraldischen Zentralkammer in Vorschlag. Auf diesem fußt sogar ein Vortrag des Staatskanzlers Fürsten Metternich vom 18. März 1816, der zur Erwägung stellt, daß in Mailand und Venedig sowie in den meisten auswärtigen Staaten eigene heraldische Kammern bestünden, in den Erbländem hingegen eine solche oberste Prüfungsstelle mangle. Eine Resolution des Kaisers vom 6. Dez. 1817 (Staatsrat, Z. 9243), die Errichtung eines eigenen Heroldsamtes sei auf sich beruhen zu lassen, schnitt weitere ernsthafte Erörterungen und Bemühungen in dieser Richtung ab (vgl. darüber Selekt Beydaels, Karton 4, VI, Akten betreffend das Projekt des Heroldsamtes). * Vgl. die Äußerung des Chevaliers Th. J. v. Neuhaus vom 20. Febr. 1828 (Selekt Beydaels, Karton 4, V). 3 Vortrag vom 22. Mai 1811 (ebenda, Karton 1, I).