Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

V. Selekt Beydaels. 347 (1312—1355).1 Die Tradition verlangte auch, daß für jede Provinz ein eigener Wappenkönig sein Amt, auszuüben hatte. Über alle diese stand als höchste Instanz der oberste Wappenkönig, dem im 18. Jahrhundert der k. k. Ratstitel heigelegt wurde und der gewöhnlich auch die Stelle eines Wappenkönigs des Goldenen Vlieses bekleidete. Als verhältnismäßig frühe Regelung der Funktionen der Wappen­könige begegnet uns eine Verordnung des Statthalterpaares, des Erzherzogs Albert und der Infantin Isabella, vom 14. Dez. 1616,1 2 wo im Artikel XIII allen Wappenkönigen aufgetragen wird, alte Wappenregister auszubessern und in geregelte Formen zu bringen, wo ferner angeordnet wird, daß alle, die auf Adel Anspruch zu haben glaubten, sich mit den Wappen­königen in Verbindung zu setzen hätten. Diese Bestimmungen wurden dann durch eine weitere Verordnung vom 11. Dez. 1754 bestätigt. Eine weitere Verfügung vom 31. März 1782 regelte auch die Einrichtung der Heraldischen Kammer und schrieb bestimmte Maßnahmen zur Aufbewah­rung der adeligen Geschlechtsregister vor, welche es dem ersten und den untergeordneten Wappenkönigen ermöglichen sollten, die Ahnenbeweise kritisch zu untersuchen.3 4 Die Zeugnisse der Wappenkönige besaßen damals unbedingte Beweiskraft. Aus diesen Funktionen der Wappenherolde und Genealogen entwickelte sich also die sogenannte Chambre héraldique des Pays-Bas, welche ihre Amtsräume in dem landesfürstlichen Palast zu Brüssel hatte und ebendort auch ihr Archiv. Durch den verhängnisvollen Brand des Jahres 1731 scheinen nebst dem ganzen Gebäude mit seinem Inhalt auch die Archivalien der Chambre héraldique vernichtet worden zu sein. Seitdem standen keine eigenen Amtsräume mehr zu Gebote, und die einzelnen Wappenkönige amtierten in ihren Privatwohnungen — ein Gebrauch, der übrigens auch bei anderen amtlichen Stellen, etwa bei der des Audienciers, aus Raum­mangel geübt wurde. Dort verwahrten sie natürlich auch ihre Behelfe, Akten und Bücher. Die unter Vorsitz des ersten Wappenkönigs in Brüssel abgehaltenen Versammlungen bildeten von nun an die Chambre héraldique.1 Beydaels bewarb sich im Jahre 1781 um die Stelle eines k. k. Rats und ersten Wappenkönigs und unterstützte sein Gesuch mit dem An­1 Das Calendrier a. a. 0.1788 S. 120 führt den Ursprung auf Herzog Philipp den Guten (1419—1467) zurück: „Instituée par Philipp4e-Bon, Duc de Bourgogne le 14 Janvier 1429.“ 5 Druck im Selekt Beydaels, Karton 2 (aus Belgien Rep. DD, Abt. B, Fasz. 61 a). 3 Beide ebenda. 4 Vgl. das „Calendrier de la Cour de Son Altesse Royale“ für das Jahr 1760, S. 75, 76: „Chambre Héraldique qui se tient rue du Lombard, chez le premier Roy d’Armes.“ Wappen­könige waren damals: „André-Fran90is-Joseph Jaerens, Conseiller de S. M. l’Impératrice- Reine, et Lieutenant premier Roi d’Armes, dit Toison d’Or; Barthelemy-Joseph Jaerens, Roy et Héraut d’Armes de la Province et Duché de Luxembourg et Comté de Chiny; Jacques-Joseph-Francois de Grez, Roy et Héraut d’Armes de la Province et Duchés de Lothier et de Brabant; Barthelemy de Donckers, Roy et Héraut d’Armes de la Province et Seigneurie de Malines.“ Im Calendrier auf das Jahr 1788, S. 120 wird der Zweck der Chambre héraldique angeführt: „... établie pour connoltre de la Noblesse et ce qui en dépend, pour le maintien des Droits et Hauteurs du Souverain, et pour l’éxecution des Ordonnances et Edits, émanés sur le fait du port des Armoiries, Titres et Marques d’Honneur, appartenant aux Nobles . ..“

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