Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Österreichische Akten, von Lothar Groß
10 Österreichische Akten. Nieder-österreichisches Landmarschallamt (Landrecht). Als im Jahre 1924 vom Wiener Landesgericht ein größerer Bestand von Akten des ehemaligen Obersthofmarschallamtes, der hauptsächlich Verlassenschaftsabhandlungen und die zugehörigen Testamente enthält (vgl. Bd. II S. 362 f.), übernommen wurde, gelangte auch ein analoger Bestand des einstigen landmarschallischen Gerichts (seit 1764 k. k. nieder- österreichischen Landrechts), das seit Anfang des 15. Jahrhunderts der Gerichtsstand der niederösterreichischen landständischen Prälaten, Herren und Ritter in Zivilsachen war,1 ins StA. Diese Archivalien zerfallen in drei Gruppen: in die beim Landmarschallamt abgehandelten Testamente, in die dortselbst hinterlegten Heiratsbriefe und in verschiedene beim Landmarschallamt, bzw. Landrecht durchgeführte „alte adelige Abhandlungen“. Dazu kommt noch ein Urkundenbestand, der teils aus solchen Testamenten besteht, die wegen ihrer großen angehängten Siegel aus den Faszikeln der ersten Gruppe herausgenommen werden mußten, teils aus Urkunden verschiedensten Rechtsinhaltes, die im Zuge des Rechtsverfahrens in die Registratur des Gerichts gelangt sind. Für die erste Gruppe der alphabetisch (nach den Namen der Erblasser) gelagerten „landmarschallischen Testamente“ ist ein ausreichender alter Namensindex vorhanden. Außerdem besitzen wir zu diesem Bestand einen guten alphabetischen Zettelkatalog, der von Hardegg aus den im 4. und 5. Bande des Monatsblattes der heraldisch-genealogischen Gesellschaft „Adler“ veröffentlichten Regesten dieser Testamente geschaffen wurde.1 2 Die dritte Gruppe, die nur mehr den kärglichen Rest eines einstmals mehr als 2000 Abhandlungen umfassenden Bestandes darstellt, ist durch einen vorzüglichen Namensindex, aus dem noch ihr ursprünglicher Umfang zu ersehen ist, erschlossen, hingegen fehlt zu den Heiratsbriefen ein Fundbehelf. Der Urkundenbestand war in sechs Untergruppen A—F gegliedert, von denen die Gruppe A im Landesgericht verblieben ist. Obwohl das Prinzip, das dieser Gliederung zugrunde liegt, nicht ersichtlich ist, wurde sie beibehalten, da der zugehörige Namensindex für die Gruppen B—E, der AB. 417 a, darauf aufgebaut ist. Für die Urkunden der Gruppe F wurden in dem AB. 493 Zettel eingeteilt, ebenso auch für die der anderen Gruppen. Bei Benützung des ganzen aus der Tätigkeit des landmarschallischen Gerichtes hervorgegangenen Bestandes empfiehlt es sich zunächst, den von Reinöhl verfaßten AB. 417 b,3 der über die einzelnen Gruppen noch nähere Aufschlüsse bringt, zu Rate zu ziehen (vgl. auch AB. 62 a). Inhaltsverzeichnis: Landmarschallamt, Testamente (1500—1760), 31 Faszikel und 1 Band; Landmarschallamt, Heiratsbriefe (1500—1700), 1 Vgl. über das landmarschallische Gericht Luschin, Geschichte des altern Gerichtswesens in Österreich, S. 82 ff., ferner auch die Ausführungen K. Geyers in den Familien- geschichtlichen Blättern, Jahrg. 28 (1930), Sp. 321. 2 Der Zettelkatalog umfaßt außer den landmarschallischen Testamenten auch noch andere Bestände des ehemaligen Landesgerichtsarchivs, die großenteils dem Brande des Justizpalastes im Jahre 1927 zum Opfer fielen, doch tragen die auf die erstgenannten bezüglichen Zettel den Vermerk „Landmarschallgericht“. 3 In dieser Hinsicht muß das V erzeichnis der Archivbehelfe (Bd. I S. 247) ergänzt werden.