Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Österreichische Akten, von Lothar Groß

Allgemeiner Überblick. Sicherheit nicht feststellen, ist jedoch zu vermuten, daß dieser Bestand, wenn er nicht großenteils mit dem des AB. 414 identisch war, jetzt hier eingearbeitet wurde. Mit Sicherheit kann man hingegen sagen, daß die ebenfalls aus Paris zurückgebrachten Reichsakten über die Frage der Burgauer Landeshoheit jetzt hier wieder erscheinen. Sehr zahlreich sind in diesem Index die Tirol und Yorderösterreich betreffenden Stücke ver­treten. Dies legt den Schluß nahe, daß das 1805 und 1806 aus Innsbruck übernommene Material ebenfalls hier seine Einteilung fand. Wir haben somit in dieser Zeit zwei verschiedene Serien österreichi­scher Akten zu unterscheiden. Anläßlich einer Benützung im Jahre 1838 wird auch ausdrücklich unterschieden zwischen den Österreichischen Akten des geheimen Hausarchivs (Repertorium J = AB. 417) und den Österreichischen Akten der Reichsregistratur (AB. 416). Im Jahre 1846 erfolgte eine einschneidende Änderung dieses Ordnungs­zustandes und es wurde in den folgenden Jahren im wesentlichen jene Ordnung der österreichischen Akten hergestellt, wie sie heute besteht. Diese Arbeiten wurden von Meiller durchgeführt. Es ist nicht unwahr­scheinlich, daß den Anstoß dazu die Einlieferung von beträchtlichen Mas­sen innerösterreichischer Akten aus Graz, die 1847 erfolgte und auf die wir noch zurückkommen werden, gegeben hat. Beide Serien wurden nun vereinigt, nach den einzelnen Kronländern geordnet und eine eigene Unter­abteilung Österreich - Staat gebildet, wobei meist eine Trennung nach Generalia und Specialia bei den einzelnen Ländern eintrat. Die Abteilung Böhmen bestand damals bereits als selbständiger Körper, da sie ja zum großen Teil aus den „Bohemica“ der Reichshofkanzlei zusammengesetzt ist (vgl. AB. 105). Damals wurden auch aus der Serie der Österreichischen Akten des Hausarchivs die älteren (bis 1806) entstandenen Akten der Registratur des Archivs ausgeschieden und nunmehr als eigene Registra­tur aufgestellt (vgl. AB. 417).1 Auch die zahlreichen, in beiden Serien ent­haltenen Handschriften wurden jetzt an die Handschriftenabteilung über­tragen (vgl. Bd. Ill S. 140 f.). Außerdem kam noch manches andere in ver­schiedene andere Abteilungen des Archivs. Im AB. 416 hat Meiller die neue Einteilung bei den einzelnen Faszikeln vermerkt. Als Meiller dann 1851 einen großen Teil der Miscellanea der Reichshofratsregistratur auflöste,2 muß die neue Einteilung der Österreichischen Akten nach Ländern schon vollzogen gewesen sein, denn fast alle Länderabteilungen erscheinen be­reits in der Reihe der mit diesem sehr beträchtlichen Zuwachs beteilten Bestände. Damals erhielten also fast alle Gruppen der Österreichischen Akten neuerdings Akten der alten Reichshofkanzlei zugewiesen. In diesen Jahren dürfte auch der Zettelkatalog (AB. 523) entstanden sein, der, wenn auch durchaus nicht vollständig, doch einen brauchbaren Behelf zum größten Teil der Österreichischen Akten — Böhmen, Mähren, Schlesien und Salzburg sind ausgenommen — darbietet. Seine Zettel sind von Meiller, Heß und Löwenberg geschrieben. Hingegen ist der wahrscheinlich gleich­zeitig von Löwenberg verfaßte Namensindex (AB. 526), der nach der von 7 1 Vgl. die Ausführungen Hüters am Schlüsse dieses Bandes. 2 Vgl. Bd. I S. 294.

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