Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

niederländische Regierung nach dem Teilungsvertrage vom 19. April 1839 — nach einer anscheinend unrichtigen Auslegung des Artikels 24 dieses Vertrages — keinen Anspruch hätte.1 Zu Ende des Jahres 1856 einigte man sich dann auf den österreichi­schen Grundsatz mit der einzigen Ausnahme, daß belgischerseits daran festgehalten wurde, es mögen unter den in den belgischen Archiven ver­wahrten Korrespondenzen der Familie Habsburg und den die deutschen Kaiser und das deutsche Reich betreffenden Akten und Dokumenten die­jenigen, die Belgien speziell betreffen, von der Extradition ausgeschlossen bleiben. Da dieser Grundsatz dem Ministerium des Äußern auch auf Gegen­seitigkeit zu fußen schien, wurde er in Wien anerkannt. Damit war dann das Zeichen zum Beginn des Tauschgeschäftes gegeben. Die Leitung dieses lag auf österreichischer Seite zunächst in den Händen Fimhabers, der die Vorbereitungen und die beiden ersten großen und die drei ersten kleinen Auslieferungen leitete, aber schon im Jahre 1860 starb. Sein Nachfolger wurde Wocher; außer ihm waren an dem Unternehmen gelegentlich auch Klinkowström und Weyda beteiligt. Ein System läßt sich bei unserer Ab­lieferung nicht feststellen, höchstens daß man die belgischen Bestände, ohne eine zielbewußte Reihung einzuhalten, vornahm und dem vorgefaßten Betreffprinzip entsprechend die in die Kategorie Belgien fallenden Stücke herauszog. Daß dabei nichts Gutes herauskam und die zwar in Unordnung, aber geschlossen vorhandenen Archive gründlich zerrissen wurden, ist klar. Auf diese Weise entstanden also die zwölf „großen“ Auslieferungen aus der Zeit von 1856—1875. Daneben liefen die „kleinen“ Auslieferungen, zehn an der Zahl, von 1859—1874, welche durch genau umschriebene An­forderungen verursacht wurden, die zumeist der Brüsseler Archivdirektor Louis Gachard stellte, dem der Gang des Unternehmens gelegentlich zu schleppend erschien. Seine von Zeit zu Zeit plötzlich vorgebrachten Wün­sche — er wollte jeweils diesen oder jenen Bestand zu eigenem Gebrauch rasch in Händen haben — wurden hier in Form von „kleinen Auslieferun­gen“ behandelt und erledigt. Beachtenswert ist der dynastische und auch der Sammlerstandpunkt, der sich bei dem Auslieferungsgeschäft beobachten läßt. Für den organi­schen und einheitlichen Zusammenhang eines Archivs legte man kein Ver­ständnis an den Tag.1 2 Bei den Auslieferungen wurden oft einzelne Stücke, die für die Autographensammlung geeignet oder die sonst bemerkenswert und seltsam erschienen, zurückbehalten, jedoch keineswegs dem gedachten Zwecke zugeführt, sondern in der Form und Reihung, wie sie ausgehoben 1 Vgl. Martens, N. R. XVI, 773ff. — 1839 wurde Luxemburg geteilt, der größere Teil kam an Belgien, der kleinere wurde zunächst in Personalunion mit den Niederlanden vereinigt. 2 Daß hier durchwegs mit peinlicher Gewissenhaftigkeit vorgegangen wurde, läßt sich nicht behaupten. Nachdenklich stimmt ein Vorfall anläßlich der dritten großen Aus­lieferung, als zwei Nummern dieser von dem indessen verstorbenen Firnhaber vorbereiteten Serie nicht aufgefunden werden konnten. Um das bereits angelegte Verzeichnis nicht in seinem ganzen zweiten Teil umschreiben zu müssen, zog man einfach einen Bogen des­selben heraus, dieser allein wurde umgeschrieben und das Fehlende durch zwei andere Aktenbündel, die man der Abteilung P A entnahm, ersetzt. III. Rep. P: d) Archivalienauslieferungen Österreichs seit 1856. 121

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