Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
114 Belgien. jedenfalls aber gerieten die in bescheidenem Maße begonnenen Ordnungsarbeiten wieder ins Stocken und im Jahre 1814 waren die Archivalien noch größtenteils verpackt. Es ist anzunehmen, daß in den folgenden Friedensjahren, so gut es gehen mochte, Ordnungsarbeiten vorgenommen wurden und die Bestände des niederländischen Archivs wenigstens notdürftig zur Aufstellung gelangten. Einige damals angelegte Repertorien (Nachtrag niederländischer und lothringischer Urkunden 1196—1724, Repertorium XX A olim XXIIIA, AB. 402 sowie Repertorium P, AB. 195) legen Zeugnis davon ab. Dazwischen erfahren wir noch, daß im Jahre 1826 der größte Teil des sogenannten niederländischen Adelsarchivs auf wiederholtes Drängen an die niederländische Regierung ausgefolgt wurde, während der Rest 1837 und dann in weiterer Folge 1845 und 1856 im Adelsarchiv in Wien Aufnahme fand. Teile davon wurden im Jahre 1933 wieder an das StA. zurückgestellt.1 Nicht viel später setzten die ersten Anregungen zu einem großen Tauschgeschäft mit Belgien ein, das eine weitere Schmälerung des belgischen Bestandes in Wien nach sich ziehen sollte und für die hier zurückgebliebenen Teile eine einschneidende Umlagerung zur Folge hatte, da im Zusammenhänge damit die älteren, wertvolleren Teile auch durch interne Auslieferungen, durch Einreihung in andere Ländergruppen des StA. — insbesondere kamen die Abteilungen England und Frankreich in Betracht2 3 — stark verringert wurden. d) Archivalienauslieferungen Österreichs seit 1856. 1. Auslieferungen an Belgien. Schon im Jahre 1835 unternahm die königlich belgische Regierung den ersten Versuch, die österreichische Staatskanzlei für einen Archivalienaustausch zu interessieren, womit also diese Angelegenheit, die einen Zeitraum von 40 Jahren beanspruchen sollte, ihren offiziellen und formellen Anfang nahm. Aber erst am 14. Juli 1842 wurde der damalige Direktor des StA., Baron Reinhart, mit Berufung auf eine frühere, vermutlich mündlich erteilte Verständigung angewiesen, sich mit dem belgischerseits nach Wien gesendeten Baron St. Genois ins Einvernehmen zu setzen, um über die Abgabe von Akten, welche sich auf frühere ständische Versammlungen in Belgien beziehen würden, zu verhandeln.2 Die Wiener Archivdirektion verhielt sich dagegen nicht direkt ablehnend4 und stellte fest, daß allerdings noch Archivalien vorhanden seien, die nach Belgien ausgeliefert gehörten, daß aber andererseits in den belgischen Archiven gewiß noch eine große Anzahl von Korrespondenzen von Mitgliedern des Erzhauses, insbesondere von Maximilian I., Karl V. und den drei Statthalterinnen, sowie überhaupt diplomatische Korrespondenzen österreichischer Fürsten — nicht in ihrer Eigenschaft als Souveräne der Niederlande — vorhanden sein müß1 Vgl. unten V. 2 Vgl. Bd. I S. 530, 534. 3 Vgl. StK. Interiora-Archiv, Fasz. 7, 31. Dez. 1852. 4 Wir geben in den folgenden Ausführungen vornehmlich die in den damaligen Verhandlungen ins Treffen geführten Gesichtspunkte wieder.