Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Belgien, von Oskar Schmid

ten. Zunächst aber suchte sich die österreichische Archivleitung weiterer Arbeit und Verantwortung zu entschlagen, in der richtigen Erkenntnis, daß man sich durch die Inangriffnahme eines Austauschgeschäftes auf ein sehr heikles und schwieriges Gebiet begebe. Sie wies auf den Umstand hin, daß erst gründliche Vorstudien in „Ländergeschichte und politischer Geogra­phie“ angestellt werden müßten und daß gegenüber der österreichischen die belgische Regierung sich schon dadurch in erheblichem Vorteil befände, da sie im Besitze von Verzeichnissen aller ihrer früheren Archivalien sei und daher ins einzelne gehende Anforderungen erheben könne, die Gegen­forderungen Österreichs jedoch mangels genauerer Kenntnis von dem guten Willen der belgischen Regierung abhängig seien. Die Archivdirektion stellte daher den Antrag, diese Arbeit zunächst noch hinauszuschieben, da über­dies der infolge seiner Sprach- und Schriftkenntnisse für dieses Austausch­geschäft am besten geeignete k. k. geheime zweite Hausarchivar von Gévay zur Zeit mit dem Ordnen der ungarischen Akten vollauf beschäftigt sei. Immerhin trat man auf Wunsch des Außenamtes, von dem die Archivdirek­tion angewiesen wurde, „Willfährigkeit zu zeigen, soferne es ohne Anstand geschehen könne“, in Verhandlungen mit Baron St. Genois ein und er­suchte ihn, die Daten der ständischen Versammlungen bekanntzugeben, die von dem belgischen Delegierten auch beigebracht wurden. Darauf bedang sich die Archivdirektion einen Zeitraum von 14 Tagen aus, um die nötigen Erhebungen zu pflegen. Am 23. Aug. 1842 kam der Archivdirektion eine neuerliche Weisung in der belgischen Angelegenheit zu. Aus ihr läßt sich eine weitgehende Bereitwilligkeit der Staatskanzlei für das Auslieferungs­geschäft erkennen: Nach den dereinstigen Verhältnissen wäre die österrei­chische Regierung ganz in ihrem Recht gewesen, bei der Ausfolgung der Archivalien nach dem Frieden von Lunéville den politischen Teil derselben zurückzubehalten, und man brauche sich auch nicht zu scheuen, dies zu erklären; unter den gegenwärtigen geänderten Verhältnissen sei man je­doch unter gewissen Bedingungen zu einer weiteren Ausfolgung von Archi­valien, natürlich nur nach vorheriger eingehender, ehetunlichster Bearbei­tung derselben, bereit. Vor allem sehe man aber jetzt dem in Aussicht ge­stellten und umständlichen Bericht der Archivdirektion entgegen, nach dessen Einlangen erst daran gedacht werden könne, die Eingaben des belgi­schen Gesandten zu beantworten. Dieser Bericht, auf den sich die weiteren Verhandlungen hätten auf- bauen sollen, ist aber allem Anscheine nach niemals erstattet worden. Wenigstens findet sich in der Registratur des StA. und auch anderswo keine Spur davon und es wird auch dieses Berichtes keine Erwähnung mehr getan. Bis zum Dezember 1845 ist in den Akten der Registratur des StA. keine Rede mehr von belgischen Reklamationen. Erst am 8. des eben­genannten Monats erging in dieser Angelegenheit ein Erlaß der Staats­kanzlei an die Archivdirektion, sich darüber zu äußern, ob und welche von den etwa hier vorhandenen, auf das bestandene Lehensverhältnis der belgi­schen Provinzen zum römisch-deutschen Reiche bezüglichen Dokumente, welche die belgische Gesandtschaft mit Note vom 29. Juli desselben Jahres reklamiert hatte, sich zur Auslieferung an die belgische Regierung eignen III. Rep. P: d) Archivalienauslieferungen Österreichs seit 1856. 115 8*

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