Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Österreichische Akten, von Lothar Groß

6 österreichische Akten. auch auf den einzelnen Stücken wieder und lassen so erkennen, daß sie zu diesem ältesten Bestände gehört haben. Als zweiter Band sind dem Reper­torium die Übergabsverzeichnisse der Reichskanzlei und einige andere ähn­liche Verzeichnisse beigegeben. Die 1773 eingelieferten Reichsakten blie­ben ebenso außerhalb dieses Bestandes wie die 1789 und 1790 von der niederösterreichischen Regierung übernommenen Akten aus der Hofkanzlei Ferdinands I., denen wir heute ebenfalls allenthalben in den Österreichi­schen Akten begegnen. Die Ordnung, wie sie uns Weinkopfs Repertorium zeigt, wurde nicht lange beibehalten. Schon 1813 bezeichnete sie Knechtl als widersinnig, wandte seine unermüdliche Tätigkeit auch diesem Aktenkörper zu und brachte ihn in eine neue Ordnung, die wir aus dem von ihm im Jahre 1821 angelegten Repertorium erschließen können. Dieses, auch als Reperto­rium J bezeichnet, führt den Titel „Neues Akten Repertorium über die österreichischen und böhmischen Akten und Correspondenz“ (AB. 417). Es gliedert sich in zwei Teile: in das von Knechtl verfaßte eigentliche Re­pertorium, das den Inhalt des 79 Faszikel umfassenden Bestandes faszikel­weise, vielfach ziemlich genau, wiedergibt (417/1), und ein von Reinhart verfaßtes „Register“ zu jedem einzelnen Faszikel (417/2), welches bei jedem Faszikel in drei Teile zerfällt: eine summarische Spezifikation, ein chrono­logisches Stückverzeichnis und ein alphabetisches Realregister. Außerdem verfaßte Reinhart ein Namens- und Sachregister zu dem ganzen Bestand auf Zetteln (AB. 524) und ein chronologisches Verzeichnis der darin ent­haltenen Urkundenabschriften (AB. 525). Der Bestand war somit hinläng­lich repertorisiert. Ein Vergleich des Repertoriums J mit Weinkopfs Mate­rienrepertorium zeigt, daß der alte Bestand im wesentlichen von Knechtl in das neue Repertorium übernommen wurde, doch sind auch Zuwächse zu verzeichnen. Die 1805 aus Innsbruck gekommenen Akten gehörten jedoch dem Bestände nicht an, ebenso auch nicht die Akten des Salz­burger Archivs. Neben dem Repertorium J besteht nun noch ein zweites Repertorium über österreichische Akten. Es betitelt sich „Alphabetischer Index über Österreichische Acten“ (AB. 416) und wurde ebenfalls von Knechtl unter Beihilfe Rosners angelegt. Der Zeitpunkt der Entstehung läßt sich nicht genauer feststellen. Eine nähere Untersuchung des Repertoriums, das einen Bestand von 53 alphabetisch nach Sachbetreffen geordneten Faszikeln um­faßt, zeigt sogleich, daß dieser Bestand von dem des Repertoriums J ver­schieden ist. Wir finden hier vor allem die 1773 aus der Reichskanzlei aus­gelieferten, im AB. 414 verzeichneten Akten, mit Ausnahme der Böhmen betreffenden, die vermutlich gleichzeitig mit anderen Bohemicis vereinigt wurden, wieder, dazu sind aber zweifellos noch andere Akten in beträcht­lichem Umfang gekommen, die teilweise der Reichskanzlei, teilweise ande­ren Provenienzen entstammten. Wir wissen, daß in der ersten Sendung der aus Paris zurückgeschafften Reichsakten auch eine Abteilung Austriaca mit dem Untertitel Österreichische Akten erscheint.1 Es läßt sich mit Vgl. Bd. I S. 278 ff.

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