Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Belgien, von Oskar Schmid
III. Rep. P: c) Die Registraturen der niederländischen Zentralbehörden. 113 Für die in der niederländischen Hofkanzlei unter Leenherrs Aufsicht zurückgebliebenen Akten legten die Franzosen bald nach ihrem Einrücken in Wien lebhaftes Interesse an den Tag. Mr. de la Borde, Auditeur des Conseil d’état, wurde vom französischen Oberkommando zunächst bevollmächtigt, in den verschiedenen Archiven des niederländischen Gouvernements Nachforschungen anzustellen und unter Umständen und nach Bedarf Abschriften anfertigen zu lassen. Im September legten dann die französischen Organe ein Siegel an den Eingang zur niederländischen Kanzlei, ein Vorgang, der schon damals von Leenherr als bedenklich und als Einleitung für einen zu gewärtigenden Raub der Archive empfunden wurde, um so mehr als man einige Tage später von ihm die Schlüssel zu allen Archivschränken abverlangte. Er protestierte gegen jede Wegnahme von Akten unter dem Hinweis, daß die administrativen Archivalien Belgiens auf Grund der Verträge von Campo Formio und Lunéville schon ausgeliefert worden seien, lieferte aber, „vi coactus“, die Schlüssel dem französischen Kriegskommissär Antoine David am 11. Oktober aus. In den folgenden Tagen gelangten wesentliche Teile der Archive zum Abtransport aus Wien.1 Was damals ■weggeschafft wurde, entzieht sich gänzlich unserer Beurteilung, da anläßlich dieser gewaltsamen Wegnahme keinerlei Verzeichnisse aufgestellt werden konnten und auch nachträglich in keiner Weise der Abgang festgehalten wurde. Nach Leenherrs Andeutungen können sich auch Akten des 15. und 16. Jahrhunderts darunter befunden haben.1 2 Diese Archivalien kamen auch niemals wieder nach Wien zurück, wurden vielmehr nach dem Friedensschluß mit Frankreich vom 30. Mai 1814 nach Brüssel zurückgebracht.3 Hingegen wird aus einem Archivbericht des Jahres 1811 ersichtlich, daß anscheinend der ganze zurückgebliebene ältere Teil des niederländischen Archivs im Laufe dieses Jahres ins StA. gelangte,4 daß sich aber die Akten in keinem befriedigenden Zustand befanden. Sie waren durch die ihnen widerfahrenen Schicksale, Flüchtungen, Transporte und mangelhafte Verwahrung in Unordnung geraten und konnten auch aus Mangel an Raum nicht gleich aufgestellt werden. Geeignete Repertorien fehlten überhaupt. Die Akten wurden zunächst einer notdürftigen Revision unterzogen, wobei festzustellen war, daß mindestens ein volles Drittel der in den Repertorien verzeichneten Stücke fehlte, durch unvorsichtige Behandlung sowohl Urkunden als auch Siegel sehr gelitten hatten. Die Ereignisse des Jahres 1813 rückten abermals den Gedanken einer Flüchtung der wertvolleren Archivbestände nahe. Nebst anderem wurden auch die niederländischen Archivalien verpackt und für den Abtransport zurechtgerichtet.5 Die Flüchtung gelangte jedoch nicht zur Ausführung, 1 Vgl. den genannten Bericht Leenherrs vom 25. Nov. 1809 mit Beilagen. 2 Vgl. ebenda S. 1 und 2. 3 Vgl. Ministerium des Äußern an die Archivdirektion und an das Finanzministerium vom 20. Aug. 1864 (Administrative Registratur des Ministeriums des Äußern F 14, Fasz. 3, Belgien). 4 Vgl. Reg. des StA., Z. 61/1811 und Abschrift der Empfangsbestätigung über Bestände des Rep. PB und PC d. d. Wien, 4. Juni 1811 (ebenda, Z. 68/1811). Vgl. auch S. 86. 5 Reg. des StA., Z. 25/1813 bietet eine eingehende Übersicht über die Verpackung der einzelnen Archivalien. Inventare des Wiener Hans-, Hoi- und Staatsarchivs, Bd. 7. 8