Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Österreichische Akten, von Lothar Groß

Allgemeiner Überblick. 5 ringen zum deutschen Kaiser keine Änderung ein. 1755 erfolgten die ersten Auslieferungen an das StA. Es handelte sich hier aber nicht um die von Rosenthal in Prag aufgefundenen Akten, sondern um Akten des Wiener Hauptarchivs der Reichskanzlei. Am 2. Jan., 27. Febr. und 30. Juli 1755 wurden die ersten Auslieferungen durchgeführt. Es war eine ganz statt­liche Anzahl von Akten, die zur Auslieferung kamen, ein großer Teil von ihnen entstammte der königlichen Hofkanzlei Ferdinands I. von 15581 und war ebenso wie die aus der Kanzlei Maximilians II. aus dessen Königszeit stammenden Akten später in die Reichshofkanzlei gelangt. Weitere Be­stände rührten von der österreichischen Abteilung der Reichshofkanzlei aus der zweiten Hälfte des 16. und den ersten Jahrzehnten des 17. Jahr­hunderts her und schließlich wurde eine beträchtliche Masse von Akten aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges abgegeben. Über diese Abgaben liegen genaue Verzeichnisse, die teilweise jedes einzelne Stück aufzählen, vor (AB. 2/2 und AB. 126). Von den in den beiden ersten Auslieferungen enthaltenen Kriegsakten des Dreißigjährigen Krieges wurde ein namhafter Teil 1808 an den Hofkriegsrat weitergegeben (AB. 2/2) und muß demnach jetzt im Kriegsarchiv gesucht werden. Weitere Auslieferungen der Reichs­kanzlei an das StA. erfolgten am 12. Juli 1756, 19. Dez. 1764 und schließ­lich im Jahre 1773 (AB. 126 und AB. 414). Die letzte Abgabe, über die im AB. 414 ein genaues Verzeichnis vorliegt, umfaßte aus Prag nach Wien geschaffte Akten,1 2 die wohl mit den 1750 von Rosenthal dort gesehenen identisch waren. Es ist fast überflüssig zu betonen, daß alle diese Ab­gaben, wenn man sie vom Gesichtspunkte der vom Provenienzprinzip ge­forderten Erhaltung des Zusammenhanges organisch erwachsener Archiv­körper betrachtet, höchst verderblich waren. Hätte man die Akten der sogenannten österreichischen Abteilung der Reichshofkanzlei (vor 1620) von den anderen Reichsbeständen streng scheiden können, wäre das Er­gebnis dieser ganzen Aktion noch günstiger gewesen, so aber handelte es sich doch um mehr oder weniger willkürlich herausgegriffene Aktenpartien und Einzelstücke. Die in den Jahren 1755—1764 ins StA. gelangten Reichskanzleiakten wurden nun hier mit Akten anderer Provenienz sowie mit den aus der Tätigkeit der Archivare selbst erwachsenden Akten der Registratur des StA. in einem Bestände vereinigt, über den wir ein von Weinkopf vor 1784 begonnenes genaues alphabetisches Materienrepertorium (AB. 2/1) besitzen und der als der älteste Akten bestand unseres Archivs an­zusehen ist. Auch eine größere Zahl von „Handschriften“ waren ihm, so­viel wir aus Weinkopfs Repertorium schließen können (vgl. Bd. Ill S. 140 f.), eingegliedert. Diese Akten und Bücher waren in Sachgruppen geordnet, die mit den Buchstaben des lateinischen und deutschen Alphabets bezeich­net waren. Ihrer Einteilung entsprechend finden sich diese Buchstaben 1 Über diese vgl. Otto Stolz in Archivalische Zeitschrift, Bd. 42/43, S. 105. — Über die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Kanzleiverhältnisse unter Ferdinand I. vgl. auch Brandi in Berichte und Studien zur Geschichte Karls V., XI, S. 562 (Nachrichten der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen 1933). 2 Vgl. Groß, a. a. 0. S. 291.

Next

/
Oldalképek
Tartalom