Inventare Teil 5. Band 7. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Österreichische Akten, von Lothar Groß

4 Österreichische Akten. schaffen vermochte, bewirken, daß die folgenden Ausführungen lückenhaft sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. Es ist weder gelungen, sämtliche in diesen Akten befindliche Provenienz­reste klarzustellen noch die Einzelheiten der wiederholten Umordnungen derselben festzulegen. Ich bin mir vollkommen bewußt, daß eingehende Beschäftigung mit den einzelnen Gruppen, die im Rahmen der Arbeiten für diesen Führer schon im Hinblick auf den Zeitaufwand nicht möglich war, noch manches wird klären können (vgl. Bd. I S. 157*). Bevor wir an die Beschreibung der einzelnen in AB. 35 (Bd. I S. 179) verzeichneten Unter­abteilungen herangehen, soll zunächst das allen Gemeinsame kurz zusam­mengefaßt werden. Dabei sei bemerkt, daß die Unterabteilung Geistliches Archiv im Bd. Ill S. 295 ff. und 375 von W. Latzke behandelt ist. In ihrer heutigen Gestalt ist die Abteilung der Österreichischen Akten, wiewohl sie einen großen Teil des ältesten Aktenbestandes des Archivs enthält und der Name schon im 18. Jahrhundert auftaucht, doch neueren Datums. Erst Meiller hat in den Jahren nach 1846 die heutige Ordnung dieses Bestandes geschaffen. Seinen Grundstock verdankt ein großer Teil der Unterabteilungen den Auslieferungen der Reichshofkanzlei an das StA. Schon 1750 berichtete Rosenthal, daß er in der Prager Reichs­registratur viele Austriaca, Bohemica und Hungarica entdeckt habe, und beantragte, deren Überführung nach Wien und deren Abgabe an das neu geschaffene Archiv zu erwirken. Es handelte sich bei diesem von Rosenthal eingesehenen Bestand zum Großteil um Akten, die aus dem Geschäftsgang der Reichshofkanzlei hervorgegangen waren und aus der Zeit Rudolfs II. in Prag mit anderen Reichskanzleiakten zurückgeblieben waren.1 Die von Rosenthal gegebene Anregung fiel auf fruchtbaren Boden, und man begann von österreichischer Seite die Auslieferung dieser Akten beim Erzkanzler zu betreiben. Die von Rosenthal vorgeschlagene Abgabe dieser Reichs­kanzleiakten fügte sich ohnehin gut in die von österreichischer Seite seit einer Reihe von Jahren betriebene Aktion, die auf eine „Separation“ der „österreichischen“ Akten des Reichsarchivs hinzielte. Sie war durch die nach dem Tode Karls VI. vom Mainzer Erzkanzler an Maria Theresia ge­stellte Forderung nach Auslieferung des Reichsarchivs ausgelöst worden, indem man dieses Anlangen österreichischerseits mit der Gegenforderung beantwortet hatte, daß vorerst alle jene Akten, die das Haus Österreich und dessen Politik betreffen, abgesondert werden und in Wien Zurückblei­ben müßten. Angesichts der Tatsache, daß die deutsche Krone seit Jahr­hunderten von den Habsburgern getragen wurde und daß diese bis 1620 auch ihre Hausangelegenheiten durch die Reichshofkanzlei besorgen ließen und zwischen der Politik des Reichsoberhauptes und des Oberhauptes des Hauses Habsburg praktisch schwer eine Grenzlinie zu ziehen war, hatten sich die Verhandlungen über diese Separation sehr schwierig gestaltet. Es würde zu weit führen, sie hier des Näheren zu verfolgen.1 2 In den österrei­chischen Bestrebungen trat auch durch die Wahl Franz Stephans von Loth­1 Vgl. Groß, Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei, S. 290 ff. 2 Vgl. Groß, a. a. 0. S. 295 ff.

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