Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

46 Die Urkundenabteilung. Wegen ihrer Zusammengehörigkeit mit den Abteilungen Cilli, Orten- burg undHeunburg sei hier die von Putsch erst später eingereihte Abteilung Sternberg angeschlossen. Sie enthält 13 Urkunden von 1237—1317 durchwegs stembergischer Provenienz, die wohl durch den Kauf der Graf­schaft Sternberg im Jahre 1330 in den Besitz der Ortenburger und mit deren Archivalien schließlich nach Wien gelangten. Die Abteilung verblieb im Jahre 1565 in Wien. Die älteren Urkunden bis 1296 trug Weinkopf ins Österreichische Repertorium (AB. 374 e) ein, sie finden sich heute im Reper­torium I (AB. 375); die jüngsten ab 1311 — ein inhaltlicher Unterschied besteht nicht — wurden zunächst als „minder wichtig“ beiseite gelassen und finden sieh erst im Repertorium III (AB. 378/4, 5) eingetragen. Wir kehren zur Anordnung des „Putsch“ zurück. Auf „Heunburg“ folgt die Abteilung Burggrafen zu Maidburg, Grafen zu Hard eck und Prueschencken. Von dem Archiv der alten Grafen von Hardegg-Plaien, die im Jahre 1260 erloschen waren, findet sich hier nichts; die älteste Urkunde ist vom Jahre 1267. Wir haben hier im wesent­lichen das Archiv des zweiten Hardegger Stammes, der Burggrafen von Maidburg, vor uns, an die die Grafschaft Hardegg durch die Witwe des letz­ten Grafen von Piaién gekommen war. Sie verkauften ihren Besitz im Jahre 1392 an Österreich und etwa ein Jahrhundert später, im Jahre 1481, erfolgte die endgültige Übergabe an Kaiser Friedrich III. durch den letzten Maidburger, Grafen Michael von Hardegg.1 Die Übergabsurkunde ist des­halb für uns von größter Wichtigkeit, weil hier außergewöhnlich ausführ­lich von dem Archiv die Rede ist.1 2 „Wir haben auch“, heißt es, „einer khaiserlichen gnaden und seiner gnaden erben alle lösung und satzbriefe, die wir auf und über die bemeldten statt, gschlösser und guetter, was denn durch unss versetzt, verpfändt und verschrieben sein mag, mit genügsamer gewalt und uebergabbriefen auch entschlagbriefe an die phandtner und all andere unsre briefe, register und urbare über all die obgemeldten herr- schaften, statt, gschlösser und guetter, was wir die in unser gewalt gehabt haben, überantwortet, also dass ihr khaiserlich gnaden dieselben satz und phandtbriefe, entschlachbriefe, Verschreibung, lösung und all unser gerech- tigkeit gen den, so dieselben statt, gschlösser und guetter durch unns oder unsern vordem verpfändt versetzt und verschrieben wären, brauchen und nutzen sollen und mögen...“ Wir haben hier eine Beschreibung des Maid­burgischen Archivs, wie es damals ins kaiserliche Schatzgewölbe nach Wien kam und wie es im wesentlichen ein halbes Jahrhundert später von Putsch verzeichnet wurde. Ich sage „im wesentlichen“, denn ganz stimmt unsere Putschabteilung mit der Aufzählung der Übergabsurkunde nicht überein. So fehlen fast völlig Pfandurkunden. Dafür sind wieder die bei Putsch eigene Untergruppen bildenden Urfehden auf die Burggrafen von Maidburg und Lehenbriefe von diesen in der Urkunde von 1481 nicht er­1 Vgl. Stowasser, Land, besonders S. 68. 2 Gedruckt ist die ganze Urkunde bei W. Kopai, Hardegg, 6. Beilage, Blätter des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich, Neue Folge 12 (1878), S. 397ff. — Vgl. auch A. Nagl, Das Archiv der Grafen zu Hardegg auf Schloß Seefeld. Ebenda, Neue Folge 29 (1895), S. 67.

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