Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
bis König Wenzel enthält, darunter die Verleihung von Stock und Galgen durch König Wenzel 1395. Nur eine kaum erwähnenswerte Anzahl von Urkunden konnte Putsch aus dem Wiener Schatzgewölbe hinzufügen; auch der mit „Neu-Grafen von Ortenburg“ überschriebene Anhang zählt nur sechs Urkunden aus dem Archiv Gabriel Salamancas, dem Erzherzog Ferdinand im Jahre 1524 die ortenburgischen Lehen verlieh. Hingegen hat Putsch auch hier wieder einen Teil der Lehenbriefe auf die Grafen von Ortenburg, nämlich die der Patriarchen von Aquileia und die der Erzbischöfe von Salzburg, von dem im 3. Band seines Repertoriums eingetragenen Ortenburger Archiv abgetrennt und zu den „Lehenbriefen auf die Fürsten von Österreich“ im 1. Band eingeteilt, während er — wie beim Archiv der Grafen von Cilli — die Lehenbriefe der Fürsten von Österreich selbst und die der Bischöfe von Gurk beim Ortenburgischen Archiv beließ. Einige Urkunden orten- burgischer Provenienz gab Putsch auch in die Abteilungen Patriarchen von Agley und Gurk des 2. Bandes. Im Jahre 1565 kam das Archiv der Grafen von Ortenburg nach Graz. Nur mit den besprochenen abgetrennten Splittern verfuhr man nicht ganz einheitlich; so wurden z. B. die Salzburger Lehenbriefe in Wien zurückbehalten. Diese zurückbehaltenen Urkunden sowie die Ortenburger Urkunden, die Rosenthal 1752 aus Graz nach Wien brachte (Anhang von AB. 406/1), finden wir dann im österreichischen Archivrepertorium von Weinkopf (AB. 374 e) und heute daher im Repertorium I (AB. 375) eingetragen. Nun beträgt jedoch ihre Zahl nur etwa 20, während das Repertorium I (und schon das alte Weinkopfsche Repertorium) etwa 50 Urkunden ortenburgischer Provenienz verzeichnet. Daraus ergibt sich der Schluß, daß bereits vor Rosenthal — wohl 1620 — ortenburgische Urkunden aus Graz nach Wien gebracht worden sein müssen oder daß ein Teil des Ortenburgischen Archivs von Putsch übersehen, nicht repertorisiert und daher 1565 überhaupt nicht nach Graz abgetreten worden war. In der Tat erscheinen in dem Verzeichnis der im Jahre 1754 von der Schatzkammer an das StA. abgegebenen „annoch unregistrirt befundenen Schatzgewölbe Schriften“ Splitter des Ortenburgischen Archivs; es heißt hier: „Aus dem Carlier sub Rubr. Grafen von Ortenburg etc. (Truhen M. No. 93) Lib. 3., fol. 104“; und am Rand daneben steht: „Grafen von Ortenburg Geistlich Sachen, jus Patronatus, Stiftungen, Lehenshandel. Casten M. Ladl 93.“ Die Kasten- und Ladenbezeichnungen beziehen sich auf die Putschabteilungen, in die die Urkunden gehört hätten, wenn sie Putsch bei der Archivordnung und Re- pertorisierung nicht übersehen hätte. Daß es sich nicht um wirklich eingetragene Archivalien handelt, geht auch daraus hervor, daß sich die Foliennummer (104), wie auch bei den übrigen Gruppen dieses Verzeichnisses, auf das erste Blatt der betreffenden Abteilung im „Putsch“ bezieht. — Außer den von Putsch übersehenen ortenburgischen Urkunden sind aber zweifellos auch aus Graz noch Urkunden ortenburgischer Provenienz gekommen, die nicht im „Putsch“ eingetragen sind. Denn nicht nur im Repertorium I (AB. 375), sondern auch im Repertorium XXIV (AB. 406), das den im Jahre 1784 aus Graz nach Wien gebrachten Hauptteil 44 Die Urkundenabteilung.