Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Das Wiener Schatzgewölbe. 39 mund vom gleichen Datum und zwischen Jobst und Herzog Leopold IV. von Österreich (1406), die offenbar die österreichischen Exemplare dar­stellen, da immer nur je ein Exemplar vorhanden ist. Der Vertrag zwischen Markgraf Jobst und Herzog Albrecht ist überdies durch seinen Wortlaut unzweifelhaft als das österreichische Alternat zu erkennen; er ist ausge­stellt von Jobst und endet mit den Worten „Als derselbe unser Oheim (d. i. Herzog Albrecht III.) sich des zu gleicherweis auch herwider gen uns ver­pflichtet und verbriefet hat...“. Die Urkunden dieser Abteilung, etwa 80 an Zahl, umspannen den Zeitraum von 1311—1476 (1524). Bei Ergänzung des nach Wien gebrachten böhmischen Kronarchivs durch Rückstellung der hauptsächlich seit dem 15. Jahrhundert abgetrennten Urkunden unter Rosenthal wurden aus der Abteilung Mähren im allgemeinen richtig die Urkunden des Markgrafenarchivs wieder mit dem böhmischen Kronarchiv vereinigt und daher von Weinkopf in das Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) eingetragen; sie wurden jedoch 1920 bei der Aus­lieferung des Kronarchivs an die Tschechoslowakische Republik selbst­verständlich zurückbehalten, da sie ja „Putschbestand“ sind, ja sogar schon 100 Jahre vor Putsch nach Wien gelangt sind. Einzelne Stücke wurden aber — sei es aus Versehen, sei es aus besonderem Entgegenkommen — dennoch ausgeliefert, so die Urkunde vom 26. Dez. 1350, mit der König Karl IV. seinen Bruder Johann mit Mähren belehnt, oder sogar die Urkunde Kaiser Sigismunds vom 23. März 1422, mit welcher er Herzog Albrecht V. zum Statthalter in Mähren einsetzt, die wohl überhaupt immer im habs­burgischen Schatzgewölbe war. Die Schatzgewölbestücke wurden von Weinkopf in das Österreichische Archivrepertorium (AB. 374 e) eingetragen und sind daher heute im Repertorium I (AB. 375), zum Teil auch bei den Familienurkunden (Heiratsvertrag zwischen Rudolf IV. und Katharina von 1344; die Verzichturkunden der Herzogin Margarethe von 1364) zu finden.1 Die Abteilung Graven von Görz endlich —• etwa 125 Urkunden von 1262—1497 umfassend — besteht, wie schon eingangs erwähnt,2 nur zum Teil, und zwar zum kleineren Teil aus Stücken Görzer Provenienz, wie z. B. 1282 ein Kaufbrief Ottos vom Stain und Ulrichs des Jüngeren auf Graf Meinhard von Görz-Tirol oder ein Bündnisvertrag Graf Albrechts von Görz mit seinem Vetter Herzog Otto von Kärnten von 1308, eine Heiratsgutsverweisung Graf Meinhards auf seine Gemahlin Katharina von 1350, ein Verzichtsbrief des Hans von Stegwerch auf Graf Meinhard von 1369 sowie eine Reihe von Lehenbriefen der Görzer Grafen und von Re­versen auf sie. Schon die angeführten Beispiele zeigen, daß die Görzer Dokumente aus den Registraturen beider Zweige des Hauses stammen und daß es sich zum guten Teil um Familienverträge handelt; auch der wichtige „Tailbrief“ von 1342 findet sich hier. Die meisten Urkunden dieser Gruppe aber entstammen dem habsburgischen Schatzgewölbe; es sind hauptsäch­lich Bündnisse und Heiratsverträge der Görzer mit den österreichischen 1 Vgl. Kudolf Köss, Listiny z archivu markrabat Moravskych ve videnském statnim archivu (Urkunden aus dem Archiv der Markgrafen von Mähren im Wiener Staatsarchiv). Őasopis Archivní ákoly 1923. 1 Siehe S. 15, 26.

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