Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

38 Die Urkundenabteilung. Köllig Friedrichs auf seine Muhme, Pfalzgräün Mechtild, die Gemahlin Her­zog Rudolfs von Bayern, von 1316 oder ein Gabbrief Kaiser Karls IV. auf Ludwig von Brandenburg um drei Judenhäuser in Nürnberg von 1349. Hin­gegen gehört der Lehenbrief König Wenzels auf Pfalzgraf Johann, Herzog in Bayern, von 1385 wahrscheinlich wieder zu den schon mehrfach erwähn­ten böhmischen Kronarchivurkunden, die bereits unter Albrecht II. von Österreich ins Wiener Schatzgewölbe kamen. Unter Herzog Albrecht V. kamen auch die meisten Urkunden der Ab­teilung Mär hern nach Wien: es ist das Archiv der Markgrafen vonMähren. Wir finden hier Urkunden aus den markgräflichen Registra­turen König Johanns (z. B. 2. Mai 1319 schenkt dem Johann von Klingenberg das Dorf Bladonewicz; 3. Nov. 1322 erhebt das Dorf Ureting zu einem Markt mit Wochenmarkt), Karls IV. (23. Febr. 1335 Verpfändung von Znaim an Herzog Otto von Österreich), Johann Heinrichs (26. Dez. 1350 Karl IV. be­lehnt seinen Bruder Johann Heinrich mit Mähren; 9. Febr. 1359 Karl IV. erneuert und bestätigt die von ihm noch als Markgraf erlassene Satzung be­treffend die Errichtung einer Landtafel und die Anstellung eines Land­schreibers in Mähren, die Bestätigungen des Testaments Johann Heinrichs durch Karl IV. und Wenzel vom 12. Mai 1371), Jobsts (Schenkungsurkun­den, Lehen- und Pfandbriefe; z. B. 28. Juni 1393 und 27. April 1394) und endlich Albrechts V. von Österreich (23. März 1422 dessen Einsetzung zum mährischen Statthalter durch Kaiser Sigismund). Alle diese Urkunden kamen eben infolge der Statthalterschaft Herzog Albrechts V. nach Wien. Sie tragen alle selbstverständlich den Putschvermerk, manche auch schon den Rückvermerk vom Ende des 15. Jahrhunderts (z. B. die beiden erwähn­ten Bestätigungen des Testaments Johann Heinrichs). Dorsualvermerke über eine Inventarisierung und Ordnung bereits in den böhmisch-mähri­schen Registraturen finden sich nicht. Einzig und allein die Urkunde vom 9. Febr. 1359 über die Errichtung der mährischen Landtafel trägt einen gleichzeitigen Registrierungsvermerk (Regest und „Rra Miliczius“)-Mdt diesen mährischen Urkunden hat dann Putsch noch eine ziemliche Anzahl von Mähren betreffenden Urkunden aus dem Wiener Schatzgewölbe zur Ab­teilung Mähren vereinigt: so die Bestätigung des Vertrages König Jo­hanns von Böhmen mit Herzog Friedrich von Österreich durch König Heinrich VII. vom 15. Juni 1311 betreffend die Wiedereinlösung des seit dem Speierer Vertrag von 1309 an Österreich verpfändet gewesenen Mäh­ren; oder den Vertrag betreffend die Heirat Rudolfs IV. von Österreich und Katharinas von Luxemburg vom 14. Juli 1344 (in Form eines Briefes Markgraf Karls an Herzog Albrecht II.); dann zwei Verzichtbriefe der Markgräfin Margaretha von Mähren, Schwester Herzog Rudolfs IV. von Österreich, vom 26. Febr. 1364 anläßlich ihrer Vermählung mit Markgraf Johann von Mähren auf ihre Aussteuer aus erster Ehe mit Markgraf Mein­hard von Brandenburg und auf ihr väterliches und mütterliches Erbe (eine zweite Renuntiation auf ihr österreichisches Erbe, ausgestellt von Mar­garethe als Markgräfin von Brandenburg, reihte Putsch bei „Brandenburg^ ein); endlich mehrere Bündnisverträge zwischen Jobst und Herzog Al­brecht III. von Österreich (14. Jan. 1392), zwischen denselben und Sigis-

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