Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Urkundenabteilung von Paul Kletler
Das Wiener Schatzgewölbe. 33 geschlossene Bündnis auch gegenüber Ludwig dem Großen zu halten 14. Dez. 1345, Herzog Rudolf IV. verspricht Ludwig dem Großen, die Verträge seines Vaters Albrechts II. zu halten 2. Aug. 1359, Bündnis Herzog Rudolfs IV. mit König Ludwig gegen Karl IV. 7. Jan. 1362; ferner der Vertrag von Olmütz 1478 zwischen Wladislaw und Matthias Corvinus, die habsburgisch-jagellonischen Heiratsverträge von 1506 (und zwar ist die von Wladislaw und die von Maximilian ausgestellte, also aus dem ungarischen Kronarchiv stammende Urkunde vorhanden), endlich die Bestätigung der ständischen Privilegien durch Wladislaw 1508 sowie zahlreiche Urkunden dieses Königs auf ungarische Große (Bischöfe). Den Hauptteil der Urkunden ungarischer Provenienz aber enthält die umfangreiche, bereits 1787 an die kgl. ungarische Hofkanzlei abgegebene Untergruppe Gabbrief von den Künigen von Hungam, nämlich etwa 80 Urkunden von 1202—1507, durchaus für ungarische Empfänger und um ungarische Objekte. Ein beträchtlicher Teil dieser Urkunden stammt aus der älteren Zeit, d. h. aus dem Archiv der ungarischen Anjous. Das ergibt sich unbezweifel- bar auch aus dem Vorhandensein von Dorsualregesten — z. B. auf den erwähnten Urkunden vom 14. Dez. 1345 und 7. Jan. 1362 — in einer charakteristisch romanischen, nämlich angiovinischen Kanzleischrift,1 die sich auch in der Tat als die Hand eines Schreibers der ungarischen Königskanzlei nachweisen läßt; dieser Schreiber schrieb z. B. die gleichfalls vom 14. Dez. 1345 datierte Urkunde König Ludwigs betreffend die Bestrafung der von Österreich nach Ungarn oder umgekehrt flüchtenden Verbrecher.1 2 Diese Urkunden waren aber nicht nur zur Zeit der Archivordnung und Repertorisierung durch Putsch bereits im Wiener Schatzgewölbe, sondern sie waren schon im 15. Jahrhundert im kaiserlichen Archiv, wie die neben den angiovinischen noch vorhandenen zweiten Rückenregesten beweisen, die nach ihrer Schrift und nach ihrer Stellung über dem offensichtlich später darunter gesetzten Putschvermerk aus dem 15. Jahrhundert stammen.3 Es ist im Hinblick auf ein Analogon bei den böhmischen Urkunden, von dem wir gleich hören werden, möglich, daß diese Urkunden beim Tode Kaiser Sigmunds 1437 an dessen Schwiegersohn und Nachfolger König Albrecht II. kamen und von diesem nach Wien gebracht wurden.4 Weinkopf trug die Hauptmasse der Urkunden der Putschabteilung Hungarn in das Ungarische Archivrepertorium (AB. 428) ein, einen kleinen Teil in das Österreichische (AB. 374 e). Heute sind sie daher im Repertorium XVI (AB. 399), einzelne auch im Repertorium I (AB. 375) enthalten. Von den etwa 180 Urkunden der nächsten Abteilung Kunig von B e h e i m stammt auch ein Teil — etwa 30 Stück — aus dem alten böhmischen Kronarchiv. Diese Urkunden bilden einen Teil der Dokumente, die König Sigmund zur Zeit der Hussitenkriege mit sich führte und dann 1 Siehe Abb. 2. * Siehe Abb. 3. 3 Diese österreichische Kanzleihand findet sich auf den genannten Urkunden vom 14. Dez. 1345 (siehe Abb. 2) und 7. Jan. 1362, ferner noch auf Urkunden vom 10. Febr. 1364, 2. Juli 1371 u. a.; eine zweite Hand derselben Zeit z. B.: 26. März 1366 und oft. * Vgl. über diese Urkunden auch den Abschnitt über die ungarische Urkundenabteilung 3 In ventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 6.