Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

34 Die Urkundenabteilung. seinem Schwiegersohn Herzog Albrecht von Österreich übertrug. Von diesen Urkunden wird bei Besprechung des böhmischen Kronarchivs noch die Rede sein. Hier interessieren sie uns nur, insofern zu ihnen auch die etwa 30 Urkunden der Putschabteilung Beheim gehören, von denen einige als Beispiele angeführt seien: 29. Juni 1300 König Albrecht belehnt Wen­zel H. mit allem Land, das er von Herzog Ladislaus von Polen erobern werde, 1. Sept. 1307 und 24. Sept. 1310 Verschreibungen Markgraf Fried­richs von Meissen auf seinen Schwager König Heinrich von Böhmen (Kärn­ten), vielleicht auch der Pfandbrief Herzog Albrechts III. von Österreich auf Kaiser Karl IV. um Laa, Eggenburg und Kreutzenstein von 1357, ferner 1362 Pfalzgraf Ruprecht bei Rhein verspricht Karl IV., nach seinem Tode keinen Habsburger zum römischen König zu wählen. Alle übrigen Urkun­den (rund 150) stammen aus dem habsburgischen Schatzgewölbe und sind nur nach ihren Ausstellern in die Abteilung Beheim eingereiht. Es sind meist Urkunden der böhmischen Könige Przemysl Ottokar II., Heinrich, Johann, Karl IV. (z. B. die Bündnisse mit Herzog Rudolf IV. von 1360 und 1361 und die anderen Verträge der Sechzigerjahre, darunter auch der Erb­vertrag von 1364; und zwar sicher die heute noch im StA. befindlichen österreichischen Exemplare dieser Verträge, da die böhmischen Exemplare dieser Verträge, die erst mit dem ganzen böhmischen Kronarchiv nach Wien kamen — sie sind im AB. 387 e enthalten — 1920 ausgeliefert wur­den). Ja einzelne Urkunden sind auch nicht von böhmischen Königen aus­gestellt, sondern nur nach dem Betreff hier eingeteilt, so etwa die päpst­liche Heiratsdispens für Herzog Albrecht III. zur Vermählung mit Kaiser Karls IV. Tochter Elisabeth (1381) oder einzelne Urkunden, die nicht nur als habsburgische, sondern als Reichsurkunden anzusprechen sind, wie der Zeugnisbrief Bischof Leos von Regensburg u. a. über die Belehnung Otto­kars durch König Rudolf mit Böhmen und Mähren gegen Verzicht auf Österreich, Steier usw. von 1276. Rosenthal stellte die Urkunden böhmischer Provenienz wieder in das unterdessen ja nach Wien gebrachte böhmische Kronarchiv zurück;1 aber mitunter fälschlich auch solche, die aus dem österreichischen Schatzgewölbe stammen. Alle diese Urkunden nun trug Weinkopf nach der Vorlage eines von Roschmann verfaßten Verzeichnisses (s. Bd. I S. 240) in das Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) ein. Umgekehrt finden wir aber auch Urkunden des böhmischen Kronarchivs, wie die Verpflichtungsurkunden der deutschen Kurfürsten auf Karl IV., nach seinem Tode keinen Habsburger zum römischen König zu wählen — die des Pfalzgrafen bei Rhein ist bei Putsch in der Abteilung Beheim eingetragen —, in Weinkopfs Österreichischem Archivrepertorium (AB. 374 e): also hat Rosenthal bei dieser provenienzgemäßen Rekonstruk­tion auch einige Urkunden nicht zurückgestellt. Unter den bei der Aus­lieferung an die Tschechoslowakei im Jahre 1920 zurückbehaltenen 173 Ur­kunden 1 2 befinden sich natürlich in erster Linie eben die Urkunden der Ab­teilung Beheim, soweit sie von Weinkopf in das böhmische Repertorium 1 Siehe später die Ausführungen über dieses. 2 Siehe später die Ausführungen über das böhmische Kronarchiv.

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