Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

725 (It. 45) wurde als Manuskript des k. k. Rates Fritsch bereits oben bei den Staatskanzleihandschriften aufgezählt, 726 (It. 46) Aquileja, von Meiller 1846 aus Graz gebracht. Es bleiben demnach als Zuwachs der Provenienz Italien. Departement der Staatskanzlei usf., die Bände Böhm 720 (It. 40), 721 (It. 41), 722 (It. 42), 727 (It. 47) und Suppi. 118 (It. 39). Nur bezüglich des ersten und des letzten davon haben wir ein Zeugnis der Einlieferung im Jahre 1843. 3. Wir kommen zur Gruppe jener Handschriften, die 1809 von den Franzosen aus der Bibliothek der italienischen Kanzlei geraubt, 1819 in die Hofkanzlei gebracht und von dort in den Vierzigerjahren in die Bibliothek der Staatskanzlei gelangt waren.1 Hier genügt die einfache Aufzählung. Es sind die Bände Böhm Nr. 871, 872, 874, 884, 888, 889, 891, 892, 893, 932, 933, 937, 938, 939, 941, 967, 975, 988, 1003, 1010, 1012, 1014, 1018, 1032, 1070, Suppl. 79, 978 (Teil) und 981. Davon der vorletzte ein Sammelband, von dem nur ein Teil aus der Bibliothek der italienischen Kanzlei stammt. 4. Endlich die vierte Gruppe, das sind jene Handschriften, die im Laufe der letzten Jahrzehnte aus den italienischen Aktenbeständen aus­geschieden worden sind. Wir vermögen hier nur ein beiläufiges Nummern­verzeichnis nach Böhm zu bringen und müssen darauf verzichten, nach Zeit und Inhalt eine Aufteilung nach den einzelnen Provenienzen (Consejo de Espana etc.) vorzunehmen. Eine solche ließe sich nur nach genauestem Studium jeder einzelnen der in Betracht kommenden Abteilungen und auch da nur mit sehr fraglichem Erfolg durchführen. Es scheinen unter anderem die folgenden Bände hieher zu gehören: Böhm Nr. 747, 769, 794, 876, 912, 1030, 1080, 1099, Suppl. 432, 438, 450, 451, 453, 462 a (Teile dieses Sammelbandes), 463, 466, 469, 475, 477, 479, 480, 483, 485, 486, 487, 493, 517, 648, 650, 651, 652, 699,2 702, 703, 704, 705, 706, 707, 713, 714, 724, 725, 726, 727, 728, 729, 730, 731, 732, 733, 739, 740, 741, 742, 743, 748, 762, 770, 779, 781, 798, 956 (Teil), 971 (Teil), 974, 984, 985, 990, 996, 1000, 1022, 1024, 1033, 1034, 1035, 1037, 1192, 1219, 1221, 1222 und 1223. Hiezu kommen noch, erst 1929 aus Linz eingetauscht, Suppl. Nr. 1244 und 1245 sowie, 1932 aus Staatskanzlei Rom ausgeschieden, Suppl. 1262 und 1935 aus dem römischen Gesandtschaftsarchiv Suppl. 1277. Ausdrücklich bemerkt muß jedoch zu dieser Aufzählung noch werden, daß darunter sicher eine ganze Reihe von Codices erscheinen, die den Italica der Reichskanzlei (vgl. Bd. I 536, 541) entnommen worden sind. Eine sichere Ausscheidung derselben ist jedoch heute unmöglich. E. Hofkriegsrat. Die Handschriften der nachweisbaren Provenienz Hofkriegsrat, die sich in unserer Sammlung finden, betreffen fast durchwegs die diplomati­schen Beziehungen zur Ottomanischen Pforte. Die Korrespondenz mit der Türkei gehörte ja seit dem 16. Jahrhundert zu den Obliegenheiten des Hof­kriegsrats und wurde erst 1753 der Kompetenz der Staatskanzlei zuge­II./2. D. Staatskanzlei — E. Hofkriegsrat. 191 1 Vgl. unten Mayr. * Schenkung Kubitschek, vgl. oben S. 164.

Next

/
Oldalképek
Tartalom