Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

190 Die Handschriftenabteilung. dem Nachlaß Beydaels stammenden Bände Böhm 679, 680, 681, 795, 796, 896, 961, 1062, 1074, 1103 und Suppl. 103, 1215 folgten. Für diese alle kann jedoch das niederländische Departement nur als letztes Repositorium gelten. Wesentlich schwerer, ja erschöpfend überhaupt kaum zu beantworten ist die Frage nach den Handschriften aus dem italienischen De­partement der Staatskanzlei, seinen Vorläufern und Nachfolgern, also dem Conse jo de Espana und Consiglio d’Italia, bzw. der italienischen Hof­kanzlei.1 Wir haben hier dasselbe Bild wie bei den Handschriften der Staats­kanzlei selbst: 1. eine beschränkte Anzahl von Bänden dieser Provenienz, die — wie aus ihren alten Signaturen zu erkennen —- schon vor der Hor- mayrischen Organisation der Manuskriptensammlung im Archiv gewesen sein müssen; 2. einige wenige Einheiten, die als Nachträge noch in das alte Repertorium (AB. 446) eingetragen wurden und im Laufe der Vierziger­jahre aus dem italienischen Archiv Zanettis1 2 im Wege der Hofkanzlei eingeliefert worden waren; 3. gegen 30 Stück, die früher der Bibliothek der italienischen Kanzlei angehört hatten und von dort ebenfalls über die Hofkanzlei in die Bibliothek der Staatskanzlei gelangt waren; 4. und endlich jene Stücke, die im Laufe der letzten Jahrzehnte vor 1914 aus den Aktenbeständen der italienischen Abteilungen ausgeschieden worden sind. Was dabei von diesen Handschriften im einzelnen dem Consejo de Espana 1714—1736 (Consejo de Italia 1703—1714), dem Consiglio d’Italia 1736—1757, dem Dipartimento d’Italia 1757—1793 oder der italienischen Hofkanzlei 1793—1803 angehört, das läßt sich meist nur nach Zeit und Inhalt ungefähr bestimmen. Dabei ist es ganz unmöglich, fremde Pro­venienzen, wie vor allem Reichskanzlei, völlig auszuschalten. 1. Die erste Gruppe nun umfaßt jene Handschriften, die die alten Signa­turen „Italienische Staaten“ 1—38 tragen, gleich Böhm 690—719, Suppl. 114—117, wobei allerdings eine Reihe von Bänden als anderer Provenienz ausgeschieden werden muß. So Böhm 690, 691 (Ital. 1, 2) in die Samm­lung Dumont gehörend, 694 (It. 6) und 708 (It. 21) wohl Reichskanzlei, 711 (It. 26) unbekannter Herkunft, 715 (It. 31), 716 (It. 33), 717 (It. 34) und 719 (It. 38) vielleicht gleichfalls Reichskanzlei; ebenso Suppl. 115 (It. 24), 116 (It. 30) und 117 (It. 32). Für unsere Provenienz verbleiben demnach folgende Böhm-Nummern: 672, 684, 692, 693, 695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709,3 710, 712, 713, 714, 718, und Suppl. 114. 2. Auch von den Handschriften der zweiten Gruppe, jenen, die bis ans Ende der Vierzigerjahre zugewachsen sind und die Signaturen Italien 39—47 trugen, müssen wir einige Bände als fremder Provenienz aus- scheiden. So Böhm 723 (It. 43) Ragusa,4 724 (It. 44) Codex Astensis,5 1 Siehe unten die Ausführungen von J. K. Mayr. 2 Vgl. Bd. I S. 545 und unten Mayr, Italien-Spanischer Rat. 3 An Italien ausgeliefert. 4 Erworben 1832, ausgeliefert an Jugoslavien 1920; vgl. oben S. 168. 6 Erworben mit dem Archiv von Mantua-Montferrat 1844, ausgeliefert an Italien 1876. Siehe oben S. 156.

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