Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
II./2. D. Staatskanzlei. 189 Den zweiten, und zwar den weitaus größeren Teil bilden jene Staatskanzleimanuskripte, die im Lauf des 19. Jahrhunderts, vor allem im Zuge der großen Einlieferungen seit dem Jahr 1851 ins Archiv gelangt sind. Bei ihnen können wir wieder zwei Gruppen unterscheiden, nämlich erstens jene Bände, die der Bibliothek der Staatskanzlei angehört haben und aus dieser in die Sammlung gekommen sind, und zweitens die nach und nach aus den Akten ausgeschiedenen Einheiten. Allerdings muß dabei bemerkt werden, daß auch die zuletzt in der Staatskanzleibibliothek gestandenen Bände zum guten Teil in früherer Zeit aus den Aktenbeständen der Kanzlei ausgeschieden worden sind. Der Bibliothek nun entstammen folgende Bände, und zwar nach Böhm-Nummern: 875, 931, 934, 940, 942, 954, 960, 971, 972, 974, 976, 984, 985, 987, 997, 999, 1001, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1013, 1019, 1022, 1023, 1033, 1034, 1038, 1041, 1042, 1044, 1046, 1082, 1094, 1104, Suppl. 1273. Aus den Aktenbeständen der Staatskanzlei sind dagegen im Laufe der Jahrzehnte seit 1851 folgende Bände ausgeschieden und der Handschriftensammlung einverleibt worden, wobei auch hier wieder betont werden muß, daß diese Aufzählung mangels von Übernahms-, bzw. Ausscheidungsverzeichnissen nur eine unvollständige sein kann. Es sind u. a. die Böhm-Nummern 879, 890, 897, 906, 909, 920, 922, 929, 930, 935, 948, 949, 958, 981, 982, 983, 1086, 1091, 1096, 1101, 1102, Suppl. 388, 393, 449, 513, 662, 674, 676, 677, 679, 693, 694, 695, 696, 698, 750, 753, 754, 758, 759, 783, 784, 785, 795, 906, 907, 909, 912, 913, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 928, 930, 955, 956, 971, 972, 976, 978 (Teil), 979, 991, 992, 1002, 1003, 1013, 1014, 1028, 1036, 1039, 1046, 1101, 1190, 1193, 1201, 1204, 1220, 1243, 1261, 1262. Zu bemerken ist hiezu noch, daß es sich in der obigen Aufzählung, insbesondere bei den Nummern des Supplements nach ungefähr Nr. 600, erstens vielfach um Aktenbeilagen handelt, deren Provenienz sich nicht mit vollkommener Sicherheit entscheiden läßt, und zweitens in einigen Fällen (z. B. Suppl. 956, 959, 961, 971, 978, 979) um Sammelbände (oben S. 160), von denen nur Teile als Provenienz Staatskanzlei anzusprechen sind. Soweit die Handschriften der Staatskanzlei im engeren Sinn. Nun kommen noch dazu die Bände, die dem niederländischen und dem italienischen Departement der Staatskanzlei, bzw. 1793—1803 der italienischen Hofkanzlei angehört haben. Über die Einlieferung der Handschriften aus dem niederländischen Departement in den Jahren 1807 und 1811 ist an anderer Stelle eingehend gehandelt.1 Es wurden damals erworben die Bände Böhm 30, 654—656, 667, 669, 670, 673, 677, 678, 682, 683, 686, 908, 944; Suppl. 18, 19, 380, 546, 681—684,2 977, 987, 993, 999, 1206, denen dann später, im Jahre 1829, noch die aus dem niederländisch heraldischen Archiv, bzw. * * 1 Siehe oben S. 146 Geschichte der Handschriftensammlung und unten die Abschnitte: Belgisches Archiv und Sammlungen, Beydaels und Castellvi. * 681—684 vgl. unten Abschnitt Sammlungen, Prandau und Karl Brandi, Berichte und Studien zur Geschichte Karls V., IV. 246.