Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

I. Geschichte der Sammlung. 165 zwar einer Umstellung in rein bibliothekarischem Sinn, nach den Formaten. Nach den von Goldmann hiefür ausgearbeiteten Richtlinien sollten die ge­samten Handschriften nach drei Formaten angeordnet werden, und zwar A vom kleinsten bis 25 cm Höhe (Oktav), B über 25—32 cm (Quart) und C alle größeren (Folio), wobei allerdings mehrbändige Handschriften nach dem jeweils größten Band eingereiht werden sollten. Diese drei Serien seien jede für sich zur Aufstellung zu bringen und durchzunumerieren, und zwar A rot, B blau und C weiß. Nach dieser Signierung sei sodann eine Konkordanztabelle zu Böhm anzulegen1 und die neuen Aufstellungsnum­mern im Böhmschen Katalog zu vermerken. Auf dieser Grundlage wurde die Aufstellung der Handschriften denn auch durchgeführt, obwohl die dadurch bedingte doppelte Signierung der Bände nach Böhm und nach dem Lókat1 2 naturgemäß ihre Mängel hatte und auch, wenigstens örtlich, die letzten Bindungen zwischen provenienz­mäßig oder inhaltlich zusammengehörigen Codices löste. Hiezu kam noch, daß der gedruckte Böhmsche Katalog ja, wie schon angedeutet, nur etwa zwei Drittel des gesamten Handschriftenbestandes verzeichnete, während für das restliche Drittel, die Zuwächse seit dem Jahre 1874, bloß hand­schriftliche Behelfe (AB. 448 a, b, 449) Vorlagen. Alle diese Nachteile konn­ten nur durch eine vollständige, nach modernen Grundsätzen durchgeführte Neukatalogisierung der ganzen Sammlung behoben werden, die denn auch sehr bald ins Auge gefaßt wurde. Aber erst die Beschlüsse des Brüsseler Archivtages von 19103 brach­ten diese Pläne der Reife nahe. Die Vorschläge, die Árpád von Károlyi im Gefolge dieser Tagung dem Ministerium des Äußern unterbreitete, be­schäftigten sich in längerer Ausführung mit der Notwendigkeit, den ver­alteten und unvollständigen, außerdem im Buchhandel vergriffenen Böhm­schen Katalog durch einen neuen, nach modernen Grundsätzen gearbeite­ten, vollständigen zu ersetzen. Da das Ministerium diesem Antrag unter Abverlangung konkreter Vorschläge zustimmte, erstattete die Direktion im März 1913, gestützt auf ein Elaborat Goldmanns, einen eingehenden Bericht über die geplante Herausgabe des „erweiterten Handschriftenkata­logs“, seinen notwendigen Umfang, seine Disposition und seine Einrich­tung. Der Umfang wurde nach Böhm abgeschätzt und unter Berücksichti­gung der Notwendigkeit, eingehendere Beschreibungen der einzelnen Manuskripte zu bieten, auf rund 1000 Seiten Text veranschlagt, wozu noch die Einleitung und das Register kämen, so daß eine Teilung in zwei Bände als erforderlich angenommen wurde. Was die Disposition betrifft, so sollte das neue Verzeichnis in eine Einleitung, eine Handschriftenbeschrei­bung und ein Register gegliedert werden, und bezüglich der Einrich­tung wurde gesagt, daß die Beschreibung jedes einzelnen Codex aus zwei Abschnitten zu bestehen habe, der äußeren Beschreibung und der Inhaltsangabe. Als Signaturen sollten die Böhm-Nummern auch 1 AB. 540. 2 In diesen Ausführungen werden die Handschriften der Einfachheit halber nur nach den fortlaufenden Nummern Böhms und des Supplements zu Böhm (AB. 448a, b, 449) zitiert, welche sie für die Benützung genügend kennzeichnen. 3 Vgl. Bd. I S. 149*.

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