Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
166 Die Handschriftenabteilang. jetzt beibehalten werden, denen in Klammer die Standortsignaturen nach den drei Serien rot, blau, weiß zu folgen hätten. Die alten Ländergruppen seien zu vernachlässigen. Provenienzangaben wurden zwar vorgesehen, nahmen aber einen recht bescheidenen Platz ein und sollten keineswegs zu einer Umgruppierung der Handschriften, zu einer Zusammenfassung der provenienzmäßig zusammengehörenden Bände wenigstens im Katalog herangezogen werden. Vielmehr sollte es bei dem Böhmschen Kunterbunt sein Bewenden haben und es nach wie vor jedem Forscher selbst überlassen bleiben, sich die Codices einer bestimmten, ihn interessierenden Herkunft selbst herauszusuchen. Als Arbeitszeit für diesen neu zu schaffenden Katalog wurden vier Jahre veranschlagt, als Kosten etwa 2000 K. Auch diese Vorschläge wurden vom Ministerium genehmigt, und Goldmann begann daher im Mai 1913 mit den Vorarbeiten für diesen neuen Manuskriptenkatalog. Bald jedoch wurde von diesem Plan wieder abgegangen. Die im Gange befindliche Bearbeitung und Neuordnung der einzelnen Abteilungen des Archivs nach ihren Provenienzen1 schien die Notwendigkeit zu ergeben, auch die Handschriftensammlung als „gemischten Bestand im vollsten Sinne des Wortes“ in den Kreis dieser Bearbeitung einzubeziehen. Mit vollem Recht wies Schiitter in einer Eingabe von 1914 an das Ministerium auf das „zufällig Zusammengekommene, Unorganische dieser Sammlung“ hin, „in die zahllos und wahllos, nach dem einzigen Kriterium des Einbandes und noch dazu völlig unkonsequent Bruchteile aus so ziemlich allen Abteilungen des Archivs hineingesteckt worden seien“. Alle diese gebundenen Archivalien — wie Kopialbücher, Berichte, Korrespondenzen, Protokolle, Register, Vorträge, Deduktionen und ähnliche — sollten nun ausgeschieden und in die Bestände eingereiht werden, denen man sie einstmals entnommen hatte. Diese Stücke würden dann bei der Beschreibung der betreffenden Abteilung, aus der sie stammten und in der sie wieder zu erliegen hätten, zu behandeln sein. Der Katalog aber solle auf die nicht mehr genau bestimmbaren und auf die bibliothekarischen Handschriften beschränkt bleiben und nach seiner Fertigstellung in dem geplanten Archivführer (Bd. I S. 150*, 153*), Abteilung gemischte Bestände, erscheinen. Diese Pläne der Direktion wurden zwar noch vom Ministerium genehmigt, ihre Durchführung jedoch machte der Ausbruch des Krieges unmöglich, und auch nachher konnten sie, soweit sie die teilweise Auflösung und Neukatalogisierung der Sammlung betrafen, nicht wieder aufgenommen werden. Wohl aber brachten die im Sinne des Friedensvertrages notwendig gewordenen Archivabkommen mit den einzelnen Nachfolgestaaten der Monarchie eine sehr bedeutende Verminderung des Umfanges der Handschriftensammlung durch Auslieferungen mit sich. Den Reigen dieser großen Abgaben eröffneten, und zwar noch vor einem eigenen Archivabkommen, die Auslieferungen an Italien, von denen die erste bereits im Februar 1919 stattfand.2 Es wurden den italieni1 Vgl. Bd. I S. 149*, 150*. * Vgl. Bd. I S. 38*—44* und oben S. 119 f.