Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

164 Die Handschriftenabteilung. erworben wurde, obwohl es sich nur um eine gleichzeitige Abschrift des im Hofkammerarchiv erliegenden Originals handelte; die Witwe des Archi­vars Kubitschek spendete bald darauf ein Manuskript von Tommaso di Gerardi aus dem Nachlaß ihres Mannes. Im Jahre 1884 schenkte Graf Coronini zwei aus dem Nachlaß des innerösterreichischen Kammerpräsi­denten Freih. Johann v. Cobenzl stammende Bände. 1888 kam durch das Ackerbauministerium ein Codex des aufgehobenen Benediktinerklosters Arnoldstein ins Archiv, Baronin I. van Swieten übersandte 1896 eine von ihrem verstorbenen Gatten verfaßte Biographie Gerhard van Swietens, 1898 gelangte das Archiv durch die Hofbibliothek in den Wiederbesitz der 1843 für J. Kopp in Luzern angefertigten Abschrift des Badner Urkunden­verzeichnisses von 1420; im selben Jahre wurde im Rücken eines der Kanzlei des sogenannten Eßlinger Reichsregiments entstammenden Regi­sterbandes eine altdeutsche Interlinearversion der Psalmen 88, 90, 91 und 92 gefunden und als Suppl. 1060 den Handschriften eingereiht, endlich kamen 1904 noch fünf Handschriften aus der Kabinettsregistratur in die Sammlung. Waren diese letzten Zuwächse ihrer Zahl wie ihrem Inhalt nach un­bedeutend, so war die Vermehrung umso beträchtlicher, die die Samm­lung, wie bereits erwähnt, durch die fortlaufenden Ausscheidungen ge­bundener Archivalien aus den Urkunden und Aktenbeständen des Archivs erfuhr. Es sind unter diesen Handschriften, die das Supplement noch um rund 800 Nummern vermehrten, wohl die meisten Provenienzen vertreten, die das Archiv überhaupt aufzuweisen hat: Reichshof rat und Reichskanzlei, Staatskanzlei in ihren verschiedenen Departements, Venedig, Trient, Salzburg, Jesuitica und verschiedene andere Klosterarchive, Ausarbeitun­gen von Archivaren usf. Bei vielen dieser Codices ist die Provenienz voll­kommen klar, wenn sich auch nicht erweisen läßt, wann und wie die ein­zelnen Bände in die Sammlung gelangt, bzw. wann sie aus dem zugehöri­gen Akten- oder Urkundenbestand ausgeschieden worden sind. Bei einer sehr bedeutenden Anzahl aber, wo der Inhalt keinerlei Anhaltspunkt für den etwa zugehörigen Archivbestand bietet, wie bei den zahlreichen aus­geschiedenen Aktenbeilagen, die noch dazu oft ganz wähl- und sinnlos zusammengebunden wurden (Bd. I S. 145*), bleibt die Provenienz völlig unklar, da sowohl auf den Bänden selbst keinerlei Vermerk bezüglich des früheren Aufbewahrungsortes gemacht wurde, als auch Akten über diese Ausscheidungen gänzlich fehlen. Diese Schwierigkeit der Zugehörig­keitsbestimmung ergibt sich natürlich nicht nur beim Supplementissimum (AB. 448 a, b, 449), sondern auch bei den älteren Teilen der Handschriften­sammlung, wo wir ja auch in sehr zahlreichen Fällen auf die Bestimmung der Zugehörigkeit eines Bandes nach seinen äußeren oder inneren Merk­malen angewiesen sind. Wo diese Hilfsmittel versagen und Akten nicht vorhanden sind, bleibt die Provenienz häufig genug auch dort unbe­stimmbar. Mit dem Einzug in das neue Haus im Jahre 1902 wurde auch die Hand­schriftensammlung einer durchgreifenden Umstellung unterzogen, und

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