Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
I. Geschichte der Sammlung. 161 Staatsarchivs veranlaßt, die Handschriftensammlung dieses Instituts durch Ausscheidung zahlreicher Nummern aus anderen Abteilungen und Beständen desselben in sehr erheblicher Weise zu vermehren“. So kam schon 1874 ein Ergänzungsband (Supplement, AB. 448) heraus, der in genau der gleichen Weise wie der erste 431 Manuskripte verzeichnete. Betrachten wir diesen Zuwachs näher, so sehen wir, daß er sich seinem Inhalt nach im wesentlichen in einige Gruppen gliedert, deren erste einen großen Teil der 1850 aus der einheitlichen Sammlung ausgeschiedenen Aktensammlungen und Familienmanuskripte1 umfaßt. Andreas v. Meiller hatte schon 1869 ein Verzeichnis jener Stücke zur Verfügung gestellt, die ihm „in den Jahren 1852—1869 aus der hierämtlichen Handschriftensammlung zur geeigneteren Einteilung übergeben worden“ waren, d. h. eben jener ausgeschiedenen Aktensammlungen und Familiaria. An Hand dieses Verzeichnisses, das auch den Ort der Neueinteilung der betreffenden Handschrift ersichtlich macht, nahm nun Böhm die Rückübertragung der meisten dieser Bände in die Manuskriptensammlung vor, wobei er wie das erstemal die alte Länderteilung beibehielt. Eine ziemlich große Zahl von Bänden, über 50, blieb jedoch in seiner neuen Einteilung, d. h. bei den betreffenden Akten. Die von Böhm für die Handschriftensammlung rückübernommenen — kenntlich an den alten Signaturen — tragen die Nummern des Supplements 1—118. Die nächsten Gruppen bilden die Klosterhandschriften, Nr. 119—379, die dem Archiv im Lauf der letzten drei Jahrzehnte zugewachsen waren, dann die Sammlung Dumont (Nr. 383), die innerösterreichischen Kammerbücher (Nr. 384) und endlich die Handschriften aus dem Hofkammerarchiv, die größtenteils aus dem Wiener Schatzgewölbe stammten. Hafteten dem Werke Böhms, das mit diesem Supplement seinen vorläufigen Abschluß fand, auch zahlreiche, uns heute ganz unverständlich oder zumindest befremdlich scheinende Mängel an, wie die völlige Vernachlässigung der Provenienz der Handschriften und das absolut Systemlose des ganzen Aufbaues, der die alte Unordnung nicht nur nicht behob, sondern noch wesentlich schlimmer machte, so fällt ihm doch immerhin das Verdienst zu, den Manuskriptenschatz des StA. der Forschung wenigstens in irgendeiner, wenn auch mangelhaften Form zugänglich gemacht zu haben. Für die Folgezeit blieb das Böhmsche Verzeichnis trotz aller ihm anhaftenden Fehler und Mängel und trotz der nicht unwesentlichen Veränderungen, die in dem Handschriftenbestand des Archivs durch Zuwächse und Abgaben erfolgten, doch die Grundlage der Sammlung, von der schon wegen ihrer Publizität nicht leicht abgegangen werden konnte. Es wurden denn auch die Zuwächse bis heute in einem handschriftlichen „Supplementissimum“ zu Böhm (AB. 448 a, b, 449) verzeichnet, das die Numerierung des Böhmschen Supplementes weiterführt. Auch die Abgaben wurden jeweils im Böhmschen Katalog angemerkt, so daß dieser noch immer die Grundlage der Sammlung bildet, wenn auch die Aufstellung der Codices inzwischen geändert worden ist. 1 Vgl. Bd. II S. 6. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. 6. 11