Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
160 Die Handschriftenabteilung. sehen Handschriften aus der Filiale B, die aus der Staatskanzlei-Registratur herübergekommenen Manuskripte und die 1852 ausgeschiedenen Diplo- matare daran angeschlossen und diesen ganzen, auf diese Art auf über 1300 Nummern erweiterten Bestand durchnumeriert. Er hatte auch für eine große Anzahl von Manuskripten, und zwar für die von ihm rückübernommenen Diplomatare, „beschreibende“ Zettel angelegt.1 An dieses Muster lehnte sich nun Böhm bei seiner Arbeit ziemlich eng an, ohne doch auch nur irgendwie über sie hinaus zu gelangen. Yor allem beschäftigte auch er sich absolut nicht mit der Herkunft oder der Entstehungsgeschichte der einzelnen Codices, sondern beschränkte sich auf ihre rein äußerliche Beschreibung, die oft genug nicht einmal verläßlich ist, und auf ziemlich dürftige Inhaltsangaben. Zum Unterschied von Lorenz legte Böhm jedoch seiner Neuordnung des Handschriftenbestandes nicht das Thomayrsche Verzeichnis der Bibliothekshandschriften (AB. 447), sondern das alte Knechtische Repertorium (AB. 446) zugrunde, das die Manuskriptensamm- lung des StA., wie sie bis zum Jahre 1850 bestanden hatte, auswies. Es kamen dadurch die Diplomatare, die Lorenz seinem Verzeichnis nur angehängt hatte, naturgemäß wieder an ihren früheren Platz zu stehen und wurden dadurch die alten Abteilungen — Österreich, Böhmen, Ungarn, Tirol, Reich, Venedig usw. — im wesentlichen wiederhergestellt. Nur die Aktensammlungen und Familienhandschriften, die seinerzeit Herrn v. Meil- ler zugewiesen worden waren,2 blieben, wie wir sehen werden, auch jetzt noch abgetrennt. Böhm numerierte nun mit Beiseitelassung der Lorenzsehen Signaturen den ganzen Bestand neuerdings durch, lehnte sich dabei aber eng an die alten Länderabteilungen an, so daß er den alten Signaturen auch dort folgte, wo Knechtl im Interesse der chronologischen Ordnung eine Umstellung vorgenommen hatte. Die alten Ländersignaturen fügte er seinen neuen in Klammer bei. Da nun aber die Einträge im AB. 446 nur bis kurz nach 1840 reichen, ergab sich bei diesem Vorgehen natürlich, daß eine große Anzahl von Handschriften, der ganze Zuwachs seit dieser Zeit, übrigblieb. Sie wurden einzeln oder in Gruppen, wie es sich gerade traf, angereiht, so daß sich die Handschriften Nr. 799—1108 als völlig ungeordneter Nachtrag darstellen. Böhm hat auch schon mit dem Unfug begonnen, miteinander weder inhaltlich und zeitlich noch der Provenienz nach zusammenhängende Hefte in Bände zusammenbinden zu lassen (Bd. I S. 145*) und sinn- und wahllos einzureihen. Nur die venetianischen Handschriften erscheinen ziemlich geschlossen, sie wurden offenbar im Zuge der Bearbeitung des venetianischen Archivs für die Auslieferung von 1868 der Sammlung angereiht. Noch ehe Böhms Werk auf dem Büchermarkt erschienen war, fand sich, wie Böhm selbst in der Einleitung zu seinem Supplement sagt, „im Laufe des Spätherbstes des Jahres 1872 die Direktion des Haus-, Hof- und 1 AB. 542b; Reg. des StA. Z. 54/1862: „Endlich dauerte die in früheren Jahren begonnene Beschreibung der Manuskripte fort und habe ich 90 Manuskripte in diesem Jahre beschrieben.“ * Vgl. Bd. II S. 6.