Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

158 Die Handschriftenabteilung. Diesen großen Einlieferungen standen in dem gleichen Zeitraum, 1840 bis 1870, allerdings auch einige Verluste gegenüber. Schon in den Dreißigerjahren hatten die Bestrebungen zur Errichtung eines eigenen Adelsarchivs bei der Hofkanzlei begonnen und zur Abgabe einer Anzahl Codices niederländischer Provenienz (Chambre héral- dique) seitens des StA. geführt. 1841 folgten dann zwei Wappenbücher und einige andere Codices der Provenienz Reichskanzlei, 1843 einige Bände des lothringischen Archivs1 und 1844 nebst den Original-Stamm­bäumen der Salzburger Kapitularen die Notifikationen der Standes­erhöhungen aus dem dortigen Archiv, ein Kölner Wappenbuch aus der Sammlung Straka und ein lothringischer Codex.1 2 Die nächste Einbuße brachte das Jahr 1850, wo die von Knechtl 1816 aus dem Basler Archiv entnommenen zwei Bände an die Schweizer Regie­rung ausgeliefert wurden, und die Jahre 1865—1871, in die verschiedene Rückstellungen von Archivalien an Italien fielen. So hatte das General­archiv von Venedig 1865 um die Rückgabe des liber primus membranarum aus der Abtei San Gregorio ersucht, konnte diesen Band jedoch nur in Form der einzelnen Urkunden erhalten, da er Anfang der Vierzigerjahre von Chmel aufgelöst worden war. Auf Grund der Bedingungen des Friedensvertrages vom 3. Okt. 1866 (Art. 18)3 begannen sodann 1867 die Verhandlungen betreffend die Aus­lieferung von Archivalien und Kunstgegenständen venetianischer Prove­nienz an Italien, die endlich am 14. Juli 1868 4 zu einem Abkommen führten. Diesem zufolge wurden von seiten des StA. 20 Manuskripte, rund 80 Bände, ausgeliefert, darunter die Chronik des Sanudo (58 Bände), der liber blancus und der liber albus, während die ebenfalls angeforderten libri pactorum und libri misti sowie der Codex Trevisanus in Wien blieben. Für das aus­gelieferte Originalmanuskript des Sanudo machte sich die italienische Re­gierung erbötig, eine vollständige Abschrift zur Verfügung zu stellen, eine Zusage, die in relativ sehr kurzer Zeit erfüllt wurde. Dagegen erklärte sich Österreich bereit, die in Wien bleibenden Originale der Dispacci di Germa­nia nach und nach zur Abschriftnahme nach Venedig zu entlehnen, eine Transaktion, die sich dann noch durch mehrere Jahre hinzog.5 1871 wurde nachträglich, einem neuerlichen italienischen Ansuchen zufolge, noch der Codex Trevisanus ausgeliefert in der Voraussetzung, „daß damit die Archi­valien-Abgaben endgiltig erledigt seien“. In dieselben Jahre wie die italienischen Auslieferungen 1868/69 fällt noch eine zweite große Archivalienverschiebung, die Austauschaktion mit der Hofbibliothek. Es waren mit diesem Institut, wie wir gehört haben, schon früher dergleichen Geschäfte unternommen worden, ja der allererste Grundstock von Handschriften unserer Sammlung stammte von dort. Nun 1 Vgl. Bd. II S. 69. 2 Alle diese Bände wurden im Jahre 1933 vom Staatsarchiv des Innern und der Justiz zurückgestellt und zum Teil in die Handschriftensammlung, zum Teil ins lothrin­gische Archiv und zum Selekt Beydaels eingeteilt. 3 Neumann, Eecueil des traités, 2. S. IV 569. Vgl. Bd. I S. 559. 4 Neumann, 2. S. VI 9. 6 Vgl. Bd. I S. 560.

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